Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Interview mit Georg Tale-Yazdi, BVS

Bis zum Jahr 2020 strebt die Bundesregierung eine Senkung der CO2-Emissionen um 40 % an. Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen machen rund 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland aus. Die regelmäßige Inspektion und Wartung dieser technischen Anlagen ist daher aus ökonomischen und auch ökologischen Gründern erforderlich. Dipl.-Ing. Georg Tale-Yazdi, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lüftungs- und Klimatechnik und Bundesfachbereichsleiter Technische Gebäudeausrüstung des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.), erläutert die Hintergründe und den Inspektionsablauf.

Herr Tale-Yazdi, warum ist eine energetische Inspektion von Klimaanlagen vorgeschrieben?

Georg Tale-Yazdi: Zum Schutz des Klimas und damit der Erhaltung unserer menschlichen Lebensgrundlage strebt die Bundesregierung eine Senkung der CO2-Emissionen um 40 % bis zum Jahr 2020 an. Ca. 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Aufgrund dieser Größenordnung ergibt sich hier ein enormes Einsparungspotential. Die regelmäßige Wartung und Inspektion von Klimaanlagen ist daher nötig, damit diese energieeffizient betrieben werden und somit das Einsparungspotential gewährleistet ist.

Herr Tale-Yazdi, wo wird dies gefordert und welche Anlagen müssen überprüft werden?

Georg Tale-Yazdi: Die Forderungen sind in §12 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energiesparverordnung – EnEV) vom 2007, 2009 und 2014 definiert. Alle Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden mit einer Nennkälteleistung von mehr als 12 kW sind hier gemäß der Verordnung regelmäßig zu überprüfen.

Wann müssen diese überprüft werden?

Georg Tale-Yazdi: Gemäß der Verordnung ist eine regelmäßige Überprüfung bzw. Inspektion Pflicht. Diese definiert der Gesetzgeber wie folgt: Klimaanlagen, die vor dem 1.10.1987 in Betrieb genommen wurden, mussten bis zum 1.10.2009 geprüft werden. Anlagen mit Baudatum zwischen Oktober 1987 und September 1995 bis zum 30.10.2011.

Für Anlagen mit Baudatum zwischen Oktober 1995 und September 2003 musste die Überprüfung bis zum 30.10.2013 stattgefunden haben. Generell gilt: Alle zehn Jahre ist eine Wiederholungsprüfung vorgeschrieben.

Wer darf bzw. kann die Inspektion vornehmen?

Georg Tale-Yazdi: Die Regelung ist nicht eindeutig. Es werden insbesondere Personen mit einem „berufsqualifizierenden Hochschulabschluss“ genannt. Jedoch geht die Fachwelt davon aus, dass auch qualifizierte Fachkräfte wie Techniker und Meister eine Inspektion vornehmen dürfen und können. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit dem entsprechenden Bestellungsgebiet sind in besonderer Weise geeignet, die Prüfungen vorzunehmen, denn die öffentliche Bestellung ist das höchste Qualitätsmerkmal, da hier regelmäßig das Vorhandensein der hohen Sachkunde, die überdurchschnittliche Praxiserfahrung sowie die persönliche Unabhängigkeit geprüft werden.

Nach der Inspektion erhält der Betreiber der Klima-/Lüftungsanlage eine entsprechende Bescheinigung mit allen relevanten Daten, die auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden muss. Fehlt diese Bescheinigung bzw. wurde eine Inspektion nicht ordnungsgemäß und in den vorgeschriebenen Zeitabständen durchgeführt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Herr Tale-Yazdi, bitte erklären Sie kurz, welchen Nutzen hat die Inspektion?

Georg Tale-Yazdi: Die Inspektion zeigt dem Betreiber auf, wo die Anlage zu viel Energie verbraucht und unnötig hohe Kosten verursacht. Wenn man bedenkt, dass die Betriebskosten einer Klimaanlage nach fünf bis sieben Jahren oftmals den Anschaffungspreis der Anlage überstiegen haben, wird klar, wie wichtig eine Inspektion ist. Zudem prüft die Inspektion alle Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen. Sie liefert konkrete Hinweise, wie Energie eingespart und damit Betriebskosten gesenkt werden. So kann man sagen, dass sowohl ökologische als auch ökonomische Argumente für die Inspektion sprechen.

Bitte beschreiben Sie, welchen Umfang eine Inspektion gemäß EnEV 2014 hat?

Georg Tale-Yazdi: Bei der Inspektion der Lüftungs- und Klimageräte und der zugehörigen Kälteerzeuger wird die Effizienz der einzelnen Anlagenkomponenten wie Ventilatoren, Wärmeübertrager, Luftfilter und Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung geprüft und mit entsprechenden Kennzahlen verglichen. Diese Kennzahlen bieten wichtige Hinweise zur Energieeffizienz der Anlagen und der einzelnen Komponenten. Zusätzlich wird das Luftleitungsnetz auf offensichtliche Undichtigkeiten und die gesamte Lüftungsanlage auf Funktion überprüft. Auffällige Schwachstellen werden hier dokumentiert.

Es ist ein Anlagenschema zu erstellen (falls nicht vorhanden), in dem die wesentlichen Komponentendaten erfasst werden; Messverfahren und Messstellen sowie Drücke, Temperaturen und Volumenströme eingetragen werden. Zusätzlich kann eine Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 durchgeführt oder die Raumluftqualität gemessen werden (VOC, CO2, Feinstaub).

Die Überprüfung des Betriebs des Gesamtsystems vergleicht die Luftströme und thermischen Zuluftleistungen mit dem tatsächlichen Bedarf im Gebäude. Hierfür sollte die Anlagenauslegung anhand der Dokumentation mit dem Ist-Zustand verglichen werden. Änderungen der Anlage, der Betriebsweise und Änderungen in der Nutzung werden hier festgestellt und mit den tatsächlichen Erfordernissen verglichen.

Vielen Dank für das Gespräch.
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