Führen eines Betriebsbuchs

Fragen an den Sachverständigen

Beginnend mit dieser Ausgabe der KKA wird der Sachverständige Horst-Rüdiger Krä aus Straubing eine oder mehrere Fragen – vornehmlich aus dem Themenfeld Getränkeschankanlagen – beantworten, die ihm in seiner Tätigkeit als Sachverständiger von Kälteanlagenbauern gestellt wurden. In dieser Ausgabe geht es um das Führen eines Betriebsbuches für Getränkeschankanlagen.

Frage | Dürfen in einem Betriebsbuch nach der Verordnung über Getränkeschankanlagen (SchankV) ein oder mehrere Beiblätter eingelegt werden, wenn die vorgesehenen Seiten (z.B. Reinigung und Wiederkehrende Prüfung) vollgeschrieben sind? Wer hat dafür die Verantwortung?

 

Der Sachverständige antwortet | Ab dem 30. Juni 2005 ist das bis dahin vorgeschriebene Betriebsbuch weggefallen. Es wird „nur mehr“ eine Dokumentation gefordert. Ob der Unternehmer – nach altem Getränkeschankanlagen-Recht Betreiber – jetzt auf Bierdeckel dokumentiert und archiviert, bleibt ihm überlassen. Dokumentieren und...

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