Anforderungen an Temperaturregistriergeräte: DIN EN 12830 wird überarbeitet

Die E DIN EN 12830 (Temperaturregistriergeräte für den Transport, die Lagerung und die Verteilung von temperaturempfindlichen Produkten – Prüfungen, Leistung, Gebrauchstauglichkeit) wurde im April 2017 als Norm-Entwurf veröffentlicht und kann noch bis zum 24. Mai 2017 kommentiert werden.

Ob tiefgefrorene Lebensmittel, Eiskrem, Arzneimittel, Chemikalien oder Kunstgegenstände – hier spielt die Temperatur beim Transport, der Lagerung und die Verteilung eine entscheidende Rolle. Der Norm-Entwurf E DIN EN 12830 legt hierfür die technischen und funktionalen Eigenschaften von Temperaturregistriergeräten für einen Temperaturbereich zwischen -80 °C und +85 °C fest. Somit berücksichtigt die Überarbeitung ein breiteres Anwendungsgebiet als die aktuelle Norm DIN EN 12830:1999-10, die sich auf Temperaturregistriergeräte für den Transport, die Lagerung und die Verteilung von gekühlten, gefrorenen, tiefgefrorenen Lebensmitteln und Eiskrem beschränkt.
Der knapp 100-seitige Entwurf berücksichtigt sowohl mechanische als auch elektronische Systeme und legt Prüfverfahren fest, die es ermöglichen, die Übereinstimmung des Gerätes mit den Leistungs- und Gebrauchstauglichkeitsanforderungen zu bestimmen und bezieht sich auf das gesamte System der Temperaturregistrierung.
Der Entwurf berücksichtigt u.a. wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung geltender gesetzlichen Regelungen (oder Anforderungen aus) der Lebensmittelhygiene und Zielsetzungen zur Überwachung der Temperaturen.
Der Entwurf wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 423 „Vorrichtungen zum Messen und/oder Aufzeichnen der Temperaturen in der Kühlkette“ (Sekretariat: DIN, Deutschland) ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitskreis NA 044-00-10-02 AK AA „Vorrichten zum Messen und Aufzeichnen der Kühlkette“ im DIN-Normenausschuss Kältetechnik (FNKä) verantwortlich.

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