BTGA tritt ein für die Fortschreibung europäischer Energieeffizienzziele
Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (www.btga.de) fordert ein europäisches Konzept für die Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030. Damit tritt die TGA-Branche dem Zögern der EU-Kommission entgegen, neue langfristige Energieeffizienzziele im Rahmen der Klima- und Energiepolitik festzulegen.
"Sich beim Thema Energieeffizienz zurückzuhalten, ist ein falsches Signal, speziell, wenn man die Potenziale für Effizienzverbesserungen im Gebäudebereich betrachtet. Dagegen weist das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) vorgeschlagene Ziel, die Energieeffizienz, ausgehend von 1990, um 30 Prozent zu erhöhen, in die richtige Richtung", kommentiert Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA. Ein solches ambitioniertes Ziel würde als Hebel dienen, um die anderen klima- und energiepolitischen Zielvorgaben der EU-Kommission bis 2030 zu erreichen: 40 Prozent weniger CO2-Emissionen und ein 27-prozentiger Anteil erneuerbarer Energien. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien wird am gesamten Energieverbrauch gemessen. Wenn sich der Energieverbrauch durch erhöhte Energieeffizienz verringert, erleichtert dies auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Energiemix; gleichzeitig verringert sich natürlich der CO2-Ausstoß. Die Klima- und Energiepolitik kann daher nur dann zum Erfolg führen, wenn der bisherige Dreiklang aufrechterhalten wird, der den Ausbau von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie Emissionsverminderungen intelligent miteinander kombiniert.
"Die neue Bundesregierung ist daher dazu aufgefordert, im Europäischen Rat und während der weiteren Verhandlungen für eine wirksame Fortschreibung von Energieeffizienzzielen einzutreten", betont Günther Mertz. Außerdem gelte es, bei der Umsetzung der bis 2020 reichenden EU-Energieeffizienzrichtlinie nicht ins Hintertreffen zu geraten. Die Richtlinie definiert konkrete Energiesparziele (jährlich 1,5 Prozent Endenergie), die für die Mitgliedsstaaten ab 1. Januar 2014 gelten. Nach Artikel 5 der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten auch dafür sorgen, dass ab dem 1. Januar 2014 bis 2020 jährlich 3 Prozent der Gebäudefläche des Bundes energetisch saniert werden. Mit welchem Maßnahmenpaket dies in Deutschland erreicht werden soll, wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben. Als Grundlage für die Umsetzung des 3-Prozent-Zieles steht auch noch die Bestandsaufnahme aller relevanten Bundesgebäude aus, die bis 31.12.2013 vorliegen sollte.