VDKF

Beschlussunfähig

Hatte es im Anschluss an die vergangene Mitgliederversammlung des VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V., www.vdkf.de) am 23. Oktober 2009 in Frankfurt noch Diskussionen gegeben, die Versammlung sei aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl (10 % der Mitglieder müssen erscheinen) gar nicht beschlussfähig gewesen, so war es dieses Mal eindeutig. Die Latte der 81 benötigten Mitglieder, um eine Beschlussfähigkeit zu erreichen, wurde am 30. April in Nürnberg mit nur 57 Anwesenden deutlich gerissen – mehr hätten in den Sitzungssaal allerdings auch nicht hineingepasst. Die Weichen für die Zukunft des VDKF konnten also nicht durch Beschlüsse der Mitglieder gestellt werden. So blieb es „nur“ beim unverbindlichen Informationsaustausch über aktuelle Themen der Verbandsarbeit und die derzeitige Haushaltslage.

Zu spüren waren jedoch Anzeichen, dass der VDKF (von einigen internen Querelen, die jedoch nicht offen ausgetragen wurden, einmal abgesehen) in ruhigerem Fahrwasser unterwegs ist. Von alter Stärke und deutlich spürbarer Außenwirkung ist man beim VDKF allerdings noch weit entfernt – die erfolgreich eingeführte und mit dem BMU-Förderpreis 2009 ausgezeichnete Branchensoftware „LEC“ reicht halt nicht aus, um sich als starker Branchenverband zu präsentieren – wobei allerdings von einer neuen Stärke durch den neu gegründeten ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e. V., www.zvkkw.de) auch nicht viel zu spüren ist.

Ein positives Zeichen setzten die anwesenden VDKF-Mitglieder allerdings durch ihre Zustimmung zum sogenannten „Letter of Intent“, der bereits auf der BIV-Mitgliederversammlung am 18. März 2010 in Bielefeld angenommen worden war. Beide Verbände, die sich in der Vergangenheit heftige Auseinandersetzungen geliefert hatten, legten damit den Grundstein für eine friedvollere und konstruktivere Zusammenarbeit.

Auszug aus dem Letter of Intent:

„Jeder Verband hat das Recht seine Zielsetzung und die praktische Umsetzung in Abstimmung mit seinen Mitgliedern umzusetzen. Die Verbände akzeptieren jeweils und gegeneinander diese Zielsetzung und enthalten sich einer positiven oder negativen Beurteilung in der Öffentlichkeit. Es gilt der Grundsatz, dass sämtliche Belange der Verbände untereinander auf den üblichen Kommunikationswegen (Gespräche, Telefon, Fax, Briefe, E-Mails) erfolgen und nicht über die Presse (offene Briefe).“

Laut VDKF-Präsident Werner Häcker sei damit der erste Schritt getan, um künftig mehr gemeinsame Projekte anzustoßen. Werner Häcker stellte sogar zur Diskussion,  zur optimalen Nutzung der Ressourcen beider Verbände auch eine gemeinsame Geschäftsstelle an einem gemeinsamen Standort in die Überlegungen einzubeziehen.

Die nächste Mitgliederversammlung des VDKF findet am 8. April in Hamburg statt. Dann soll auch eine Satzungsänderung beschlossen werden, bei der die 10 %-Hürde für eine Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung entfernt wird. Man will die Satzung damit von einer „Verhinderungssatzung“ zu einer „Gestaltungssatzung“ umgestalten.

PDF-Dokument des Letter of Intent

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