Brandschutz muss funktionstüchtig sein

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen regelmäßig warten

Der Ausbruch eines Brands in einem Gebäude kann weder ausgeschlossen noch zeitlich bestimmt werden. Damit natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig gewartet werden. Was hinsichtlich einer fachgerechten Wartung erforderlich und zu beachten ist, beschreibt eine neue Richtlinie des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR).

Wenn NRA im Ernstfall rechtzeitig öffnen, leiten sie allein durch thermischen Auftrieb Rauch, Hitze und giftige Brandgase ins Freie. Sie schaffen eine raucharme Schicht, die der Feuerwehr die Brandbekämpfung und Rettung eingeschlossener Personen sowie Flüchtenden die Selbstrettung ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass die NRA ständig funktionstüchtig ist. Diese uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit der in der Regel ruhenden brandschutztechnischen Anlage kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung sowie professionelle Wartung und eventuelle Reparatur gewährleistet werden. Denn Umwelteinflüsse wie Schmutz, Staub, Feuchtigkeit und Wind sowie insbesondere in Gewerbe- und Industriegebäuden manchmal auch aggressive Produktionsdämpfe, Ölnebel und Fette können eine Funktionsbeeinträchtigung der NRA verursachen. Über Jahre hinweg nicht gewartete NRA sind möglicherweise nicht mehr betriebsbereit.

Die Wartung und Instandhaltung von NRA ist daher in den unterschiedlichen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen als eine besondere Sorgfaltspflicht des jeweiligen Bauherrn oder Betreibers vorgeschrieben. In der jeweiligen Landesbauordnung (LBO), der DIN 18 232 Teil 2 und der VdS/CEA-Richtlinie 4020 sind die maßgeblichen Vorschriften festgelegt.

 

Wartung durch zertifizierte Firmen

Die wichtigsten Hinweise und Vorgaben zur Wartung von NRA gemäß den gesetzlichen und normativen Vorschriften sind in der Richtlinie 08 des FVLR aufgeführt. Die Angaben sind detailliert und unabhängig von hersteller- und anlagenspezifischen Wartungsanleitungen und Errichtervorgaben.

Laut Richtlinie 08 sollten mit der Wartung und Instandsetzung von NRA nur Firmen betraut werden, die

› der Bauaufsichtsbehörde ihre Eignung nachweisen können,

› über die zur Ausführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und in den Prüfungszeugnissen gelisteten Originalaustausch- und Zubehörteile verfügen,

› nach VdS und DIN EN ISO 9000 zertifiziert und

› vom jeweiligen Systemhersteller beziehungsweise Errichter geschult und damit autorisiert sind sowie

› für einen eventuellen Versagensfall eine entsprechende Rückgriffdeckung (Haft­pflichtversicherungssumme und ausreichend hohes Stammkapital) bieten.


All dies gewährleisten z.B. die Mitgliedsunternehmen des FVLR (www.fvlr.de).

Die Richtlinie 08 empfiehlt den Betreibern von Gebäuden mit Rauchabzugsanlagen, die NRA im Rahmen eines Wartungsvertrags mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachfirma warten und gegebenenfalls instandsetzen zu lassen. Der Betreiber hat damit die Sicherheit, dass die Wartungsarbeiten regelmäßig und fachgerecht durchgeführt werden, und verringert ganz entscheidend die Schadensgefahr und zugleich sein eigenes Haftungsrisiko.

 

Grundsätze für eine fachgerechte Wartung

Für eine ordnungsgemäße Wartung und In­standhaltung sind nach Angaben der FVLR-Richt­linie 08 folgende Grundsätze unbedingt zu beachten:

1) Die NRA müssen durch eine eingewiesene Person innerhalb von sechs Monaten mindes­tens einmal einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Dazu gehört

die Sichtung aller zur NRA gehörenden Aggre­gate auf Zugänglichkeit, offensichtliche Beschädigungen oder Defekte,

die Kontrolle der optischen und akustischen Betriebs- und Störungsanzeigen sowie die Prüfung des Wartungsintervalls der letztmalig durchgeführten Wartung.

Umfang, Ergebnisse und Zeitpunkt der durch­geführten Sichtkontrolle sind in einem Prüf­buch zu dokumentieren.

2) NRA müssen nach Angaben des Herstellers oder Errichters in regelmäßigen Zeitabständen, im Regelfall einmal im Jahr, mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör durch anerkannte Wartungsfirmen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollten diese Wartungsintervalle entsprechend verringert werden. Der genaue Umfang der Wartungsarbeiten für die individuell errichtete NRA ergibt sich aus der jeweiligen hersteller- und anlagenspezifischen Wartungsanleitung und den Angaben des Errichters. Die durchgeführten Arbeiten sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren.

3) Vor Beginn der Wartungsarbeiten sollte überprüft werden, ob zwischenzeitlich Änderungen (zum Beispiel bauliche Änderungen an den NRA-Eintritts- oder Zuluftöffnungen oder Änderungen der Rauchabschnittsgröße durch den Einbau neuer Trennwände) an der Gesamtanlage, vorgenommen wurden. Dies setzt voraus, dass die NRA zum Zeitpunkt der Übernahme oder Abnahme ausreichend dokumentiert wurde und die Dokumentation in einem entsprechenden Prüf- oder Kontrollbuch, in dem alle Prüfergebnisse und Wartungsmaßnahmen eingetragen werden, weitergeführt wird und dem Wartungspersonal zur Verfügung steht.

4) Um die Funktionsfähigkeit der kompletten NRA und das reibungslose Ineinandergreifen aller Systemkomponenten zu kontrollieren, ist es empfehlenswert, vom Notauslösekasten (Alarmkasten, Notauslösestation) aus die komplette Anlage gruppenweise zu aktivieren. Dabei verbrauchte Materialien, wie Kohlendioxidpatronen (CO2-Patronen oder -Flaschen), sind gegen Originalersatzteile auszutauschen. Danach wird jedes Gerät der Anlage einer Sichtkontrolle auf eventuelle Beschädigungen und Beeinträchtigungen der Funktion unterzogen.

5) Die Funktion der Übertragungswege und Verbindungen für Energie-, Überwachungs- und Steuerfunktionen ist zu überprüfen.

6) Gegebenenfalls sollte die Energieversorgung der NRA überprüft werden. Dazu zählen zum Beispiel das Abdrücken der CO2-Leitungen, die Füllgradbestimmung von CO2-Patronen und das Durchmessen von Akkumulatoren und elektrischen Leitungen.

7) Schraubverbindungen sind auf fes­ten Sitz zu überprüfen, bewegliche Teile (wie Kolbenstangen von Pneumatikzylindern) zu säubern und neu zu konditionieren.

8) Beim Austausch von Verbrauchs- oder Ersatzteilen ist darauf zu achten, dass das ordnungsgemäße und störungsfreie Zusammenwirken der Anlagenteile (Sys­temkompatibilität) sichergestellt ist. Es dürfen nur Verbrauchs- oder Ersatzteile mit entsprechender Zertifizierung oder Originalteile verwendet werden.


Die Richtlinie steht unter www.fvlr.de/pub_richtlinien.htm zum Download zur Verfügung.

 

Statistische Erhebung unterstreicht Wichtigkeit der Wartung

Die Bedeutung der Wartung von NRA für deren Betriebsbereitschaft im Brandfall verdeutlicht eine statistische Langzeiterhebung des FVLR bei dafür zertifizierten Wartungsunternehmen zusätzlich: Demnach sind fast 100 % aller kontinuierlich und fachgerecht gewarteten natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) funktionstüchtig. Die Statistik ist tagesaktuell unter www.fvlr.de/rwa_stat_funktionssicherheit.htm abrufbar.


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