Recht

ChemKlimaschutzV falsch gedeutet

Die Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV – sei in einigen Pressemitteilungen falsch und nicht im Zusammenhang interpretiert worden – hierauf weist die Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik hin. Leider werde immer wieder Chemikalienrecht mit Handwerksrecht verwechselt. Das Zertifikat nach der ChemKlimaschutzV diene nicht der Eintragung als Fachbetrieb in die Handwerksrolle. Durch die Ergänzung der Verordnung werde lediglich die Möglichkeit eröffnet, dass im Einzelfall (nach Prüfung durch Handwerkskammer etc.) Personen eine Sachkundeprüfung gemäß Verordnung (EG) 303/2008 ablegen können, auch wenn sie keine handwerkliche oder technische Ausbildung besitzen.

Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks stellt dies auch in den „BIV-Schlagzeilen“ richtig dar. In der amtlichen Begründung der Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung steht: „Diese Regelung ist erforderlich, um diesem Personenkreis überhaupt den Zugang zum Erwerb der Sachkunde zu ermöglichen. Insbesondere kann es bei bereits langjährig in diesem Bereich tätigen Personen, die zwar formal keinen einschlägigen Berufsabschluss vorweisen können, allerdings vergleichbare technische und handwerkliche Vorkenntnisse aufweisen, zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung kommen. Hierzu zählen insbesondere Personen, die in Deutschland auf Grund einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 der Handwerksordnung tätig sind. Diese Regelung trägt auch dem Bedürfnis der mittelständischen Wirtschaft Rechnung, denn vor allem könnte die Exis­tenz kleinerer Betriebe gefährdet sein, wenn dieser Personenkreis nicht mehr eingesetzt werden kön­nte.“ An den inhaltlichen Vorgaben der praktischen und theoretischen Sachkundeprüfung nach Verordnung (EG) 303/2008 habe sich nichts geändert. Die Anforderungen an die Sachkundigen würden daher nicht reduziert und schon gar nicht das Berufsbild des Kälteanlagenbauers abgewertet. Solche Äußerungen sorgten letztlich nur für Verwirrung in der Branche.

Dass die neue Regelung für den Kälte-Fachbetrieb auch von Vorteil sein kann, möchte die Landesinnung mit dem folgenden (wahren) Beispiel aufzeigen: Ein Fachbetrieb hat vor 15 Jahren einen aus Russland stammenden Mann eingestellt, der erst kurze Zeit vorher ohne Berufsausbildung nach Deutschland gekommen war. Wegen seiner schlechten Deutschkenntnisse traute er es sich damals nicht zu, eine Ausbildung zu absolvieren. Trotzdem hat er sich durch die praktischen Erfahrungen, die er im Kälte-Klima-Fachbetrieb sammeln konnte, und durch den Besuch von Kursen inzwischen zu einem kompetenten Mitarbeiter entwickelt. Ohne die Möglichkeit, dass die Sachkundeprüfung in Ausnahmefällen auch ohne handwerkliche oder technische Ausbildung abgelegt werden kann, gäbe es kaum eine Chance, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

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