Erste Erfahrungen mit der AwSV

ÜWG-Mitgliederversammlung 2018 in Bonn

Die Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik (ÜWG) fand am 19. April 2018 im Rahmen der Einweihung des Josef-Biber-Hauses (J-B-H) im Ameron Hotel Königshof in Bonn statt. Während bereits die Anreise einige Herausforderungen bereithielt, wurde neben den üblichen Versammlungsthemen und den ersten Erfahrungen mit der AwSV auch die aktuelle Kältemittelsituation erörtert.

Die ÜWG (www.uewg-kaelte.de) nahm die feierliche Eröffnung des J-B-Hs (den Bericht finden Sie ebenfalls in dieser Ausgabe) zum Anlass, ihre Mitgliederversammlung am 19. April 2018 in Bonn zu veranstalten. Ebendies sorgte allerdings trotz einer eher überschaubaren Zahl von 20 Teilnehmern dafür, dass sich der Beginn der Veranstaltung verzögerte. Aus dem einfachen Grund: Die geballte Branche war in diesen Tagen vor Ort und das Parkhaus des Ameron Hotels Königshof platzte aus allen Nähten. Die Mitgliederversammlung konnte nach kurzer Verzögerung aber wie geplant starten.

 

Tätigkeitsberichte & Betriebsprüfungen

Bevor es in Bonn um die ersten Erfahrungen mit der AwSV ging, berichteten der ÜWG-Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführer Karl-Heinz Thielmann und der Obmann des Überwachungsausschusses Wolfgang Hausmann über die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Es wurde in einem kurzen Abriss vom internen und externen Erfahrungsaustauch berichtet, sowie von Sitzungen und Vorträgen über die AwSV.

Bei den Wahlen gab es keine Überraschungen: Karl-Heinz Thielmann als 1. Vorsitzender und Marco Hoehne als 2. Vorsitzender wurden beide einstimmig bei eigener Enthaltung wiedergewählt. Auch die Rechnungsprüfer wurden bei eigener Enthaltung im Amt bestätigt.

Zu den Kernaufgaben der ÜWG zählt die Vergabe der Fachbetriebsurkunden an die Mitgliedsbetriebe und die damit verbundene Überprüfung der Betriebe. Alle zwei Jahre kommen hierfür Prüfer in den Betrieb, um den Fachbetriebsstatus zu bestätigen bzw. zu entziehen, wenn die Vorgaben hierfür nicht erfüllt sind. Bis zum Inkrafttreten der AwSV am 01. August 2017 konnten Überwachungsprüfungen noch nach alter Gesetzgebung durchgeführt werden. Die ÜWG hat die Zeit genutzt und bis Mitte Juli nahezu alle Betriebe, deren Zertifikat 2017 ablief, geprüft. Insgesamt wurden 113 Betriebsprüfungen durchgeführt, bei denen bei sechs Betrieben Mängel festgestellt wurden, die kurzfristig behoben werden konnten. Von den geprüften Betrieben haben 35 eine vorgezogene Überwachungsprüfung durchführen lassen. Am Jahresende waren 204 Mitgliedsbetriebe als Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geprüft und bestätigt.

 

Haushaltsplan 2017 bis 2019

Bei den Einnahmen und Ausgaben hat die ÜWG das Jahr 2017 mit einem kleinen Plus abgeschlossen. Etwas unangenehm aufgestoßen sind allerdings die Ausgaben für die Geschäftsführung, die mit über 27.000 € (Plan 12.000 €) deutlich höher als gedacht zu Buche schlugen. Dies lässt sich zum einen dadurch erklären, dass durch die Anerkennungsverfahren und ERFA-Tagungen Kosten hinzugekommen sind, aber auch dadurch, dass aufgrund steuerlicher Gründe Kosten aufgeteilt wurden. Letztendlich führte dies dazu, dass andere Bereiche deutlich unter Plan abgeschnitten haben und sich bei diesem Posten die Kosten summierten. Unterm Strich seien die Kosten laut Geschäftsführung durch die geänderten Umstände nur geringfügig gestiegen. Von den Kassen- und Rechnungsprüfern wurden keine Beanstandungen vorgebracht. Mit drei Enthaltungen und ohne Gegenstimme wurde der Entlastung des Vorstands zugestimmt.

Zudem wurde ein korrigierter Haushaltsplan für 2018 vorgelegt. Einnahmen und Ausgaben werden voraussichtlich höher ausfallen, wobei unterm Strich mit einem leichten Plus auf Einnahmenseite zu rechnen ist. Auch für 2019 ist ein Ergebnis geplant, bei dem sich Einnahmen und Ausgaben nahezu ausgleichen. Im nächsten Jahr soll der Internetauftritt überarbeitet werden, was abgesehen vom Wordpress-Korsett mit Bordmitteln umgesetzt werden soll. Beide Haushaltspläne wurden einstimmig beschlossen.

 

Erste Erfahrungen mit der AwSV

Ein wichtiger Punkt der ÜWG-Mitgliederversammlung waren die ersten Erfahrungen mit der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Nach fast sechs Jahren wurde die AwSV verabschiedet und hielt wichtige Veränderungen für Betreiber, Anlagenbauer und die ÜWG bereit, wie bereits auf der letzten ÜWG-Mitgliederversammlung am 16. Mai 2017 in Bonn zu erfahren war – Über die Veranstaltung und die Hintergründe der AwSV wurde in der KKA schon mehrfach berichtet; wer sich hierzu genauer informieren möchte, sei auf das Online-Archiv der KKA (www.kka-online.info) verwiesen.

Für die Fachbetriebe sei laut ÜWG-Vorsitzendem Karl-Heinz Thielmann der einschneidenste Punkt die Kontrolle einer praktischen Tätigkeit. Darüber hinaus ist die Schulung der betrieblich verantwortlichen Person alle zwei Jahre vorgeschrieben. Es sei eine Zunahme der Bürokratie festzustellen, nicht nur bezüglich des Wasserhaushaltsgesetzes, vielmehr sei eine allgemeine Zunahme der Dokumentation zu verzeichnen. Die ÜWG ist verpflichtet, einen Jahresbericht abzugeben, wie viele Firmen in welchem Bundesland geprüft wurden und was die wichtigsten Mängel waren (ohne konkrete Firmenzuordnungen). Ein erhöhter zeitlicher Aufwand führe darüber hinaus zu höheren Kosten bei den Fachbetriebsprüfungen sowie in der ÜWG-Geschäftsstelle. Der Prüfbericht sei von vier auf 16 Seiten angewachsen, wobei nach der Einschätzung Thielmanns hier noch Einsparpotential vorhanden sei. Von den vier erforderlichen ERFA-Treffen im Jahr sollen drei so mit anderen Veranstaltungen kombiniert werden, dass Reisekosten eingespart werden können.

 

Gesetzliche Änderungen

Thielmann erklärte mit Blick auf die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), deren Übergangsfrist im Mai endet, dass die ÜWG Daten von natürlichen Personen erhebt, um eine Identifizierung des Geschäftsführers und der betrieblich verantwortlichen Person zu ermöglichen. Allerdings verstoße man nicht gegen die Grundsätze und sehe sich diesbezüglich gut aufgestellt.

Vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie (ErP) empfiehlt Thielmann eindringlich darauf zu achten, dass alle Produkte, die installiert werden, ErP-konform sind, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Darüber hinaus wies er auf die Neuauflage der DIN EN 378 hin. Hierzu wurde von einem Teilnehmer Unmut geäußert über die Häufigkeit, in der Normen erscheinen und veralten. Dies führe dazu, dass Änderungen weniger Beachtung geschenkt werde.

 

Offene Diskussion

Im Anschluss an den offiziellen Teil war genügend Zeit zum persönlichen Austausch. Unter anderem wurde der nicht bundesweit einheitliche Umgang mit der Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV diskutiert. Während die einen unbefristet ausgestellt werden, müssen sich andere alle paar Jahre nachzertifizieren lassen, was selbstverständlich nicht nur Aufwand, sondern auch Folgekosten bedeutet. Andererseits haben unbefristete Zertifizierungen den Nachteil, dass teilweise veraltete Verordnungsnummern angegeben sind, die bei Ausschreibungen zu Problemen führen können. Zudem müssen personelle Änderungen regelmäßig gemeldet werden, was in der Praxis eher vernachlässigt wird oder den Verantwortlichen gar nicht bekannt ist. Wünschenswert wäre hier eine deutschlandweit einheitliche Regelung, um nicht von der Gunst einzelner Bezirksregierungen abhängig zu sein.

Ein weiteres heißes Thema stellte die Problematik des Kältemittelverkaufs im Internet dar. Zum einen wird hier Kältemittel verkauft, ohne dass der Käufer ein entsprechendes Zertifikat vorlegen muss, zum anderen werden Kältemittel unbekannter Herkunft zu deutlich vergünstigten Preisen angeboten. Eine konkrete Lösung für dieses Problem ist nicht in Sicht, die angezeigten Fälle häufen sich. Peter Bachmann von der BIV-Geschäftsstelle äußerte sich zu dem Thema eher verhalten, wies jedoch auf eine Landesstelle hin, die sich konkret mit dieser Problematik auseinandersetzt und entsprechende Fälle verfolge. Hier fehlten dem einen oder anderen sichtlich klarere Worte. Sicherlich ist es korrekt, dass der Internethandel nicht vollends unterbunden werden kann. Dies darf jedoch kein Argument dafür sein, nicht gegen diese Fälle vorzugehen, auch wenn es ein „Kampf gegen Windmühlen“ ist (Lesen Sie zu diesem Thema auch den Bericht zur BIV-Mitgliederversammlung in dieser Ausgabe).

Nichtsdestotrotz stehen Fachbetriebe weiterhin vor der Problematik der steigenden Preise und müssen auch mit Blick auf die politischen Hintergründe gegenüber ihren Kunden Stellung beziehen, was nicht immer einfach ist. Da sich die Situation jedoch auch in Zukunft nicht entschärfen wird, ist es wichtig, sich hier als Fachbetrieb klar zu positionieren. Gleiches muss natürlich auch für die Branchenverbände gelten.

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