Lässt der Fiskus mit sich reden?

Wann das Finanzamt Steuerstundung gewährt

Die Gefahr als Fachbetrieb in einen Liquiditätsengpass zu geraten, ist höher, als man denkt. Für einen Auftrag tritt man für das Material in Vorleistung, der Kunde lässt jedoch mit der Begleichung der Rechnung auf sich warten. Kommt dann z.B. eine teure Reparatur des Einsatzfahrzeugs dazu, können die liquiden Mittel schnell zur Neige gehen. Klopft in solchen Situationen noch Vater Staat an, um sein Stück des Kuchens einzufordern, ist guter Rat teuer.

Können Sie, wenn Sie mit Ihrem Betrieb in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, auf Kulanz vom Fiskus hoffen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuern (niemals Lohnsteuern!) stundet. Was früher oft mit einem Anruf beim zuständigen Finanzbeamten oder mit einem formlosen Antrag möglich war, ist heute mit allerlei Hürden gepflastert.

 

Fehlende Liquidität nachweisen

Zunächst müssen Sie dem Finanzamt deutlich machen, dass Sie kein Geld haben, um die Steuern pünktlich zu zahlen, und auch keinen Kredit mehr von der Bank bekommen. Sie bewegen sich hier auf einem sehr schmalen Grat: Einerseits müssen Sie den Härtefall glaubhaft darstellen, auf der anderen Seite darf der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet werden. Die persönliche Härte kann sich aus sachlichen Verhältnissen ergeben. Zum Beispiel: Sie sind unverschuldet in finanzielle Not geraten und die Einziehung des Steuerbetrages würde Ihre Existenz ernsthaft gefährden. Sie kann auch persönlich begründet sein, z.B. wenn Sie die Steuer pünktlich entrichten müssen, geraten Sie in ernste Zahlungsschwierigkeiten. Durch betriebswirtschaftliche Auswertungen müssen Sie dem Finanzamt belegen, warum Ihr Gewinn eingebrochen ist.

 

Merke:

Wenn Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit auf Schlamperei oder überhöhter Privat­entnahmen beruht, sind Sie stundungsunwürdig.

 

Sie müssen schriftlich darlegen, weshalb Ihnen die Zahlung unmöglich ist und dass Sie den Grund nicht vorhersehen konnten. Eine vorübergehende Liquiditätsschwäche oder saisonale Schwäche reichen nicht aus. Sie müssen auch glaubhaft machen, welche Maßnahmen Sie eingeleitet haben, um das Problem zu beheben und mit welchen Zahlungseingängen in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Ihrem Stundungsantrag sollten Sie möglichst auch einen Tilgungsplan beilegen. Sonst bestimmt der Finanzbeamte Ratenhöhe und Zahlungstermine.

Das Finanzamt kann von Ihnen Sicherheitsleistungen verlangen. Dazu zählen z.B. Bürgschaften, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändung von Wertpapieren. Wenn Sie diese Sicherheiten nicht beibringen können, besteht eine gute Chance, dass darauf verzichtet wird. In jedem Falle wird der Nachweis der Bank verlangt, dass diese nicht bereit ist, die Steuerzahlung vorzufinanzieren.
 

Stundungsanforderung

Wird der Stundungsantrag positiv beschieden, so wird die Stundung für ein Jahr bis maximal zwei Jahre ausgesprochen. Jede weitergehende Frist ist mit schärferen Anforderungen verbunden.

 

Merke:

Die Forderungen des Finanzamts nach Nachweisen aller Art steigen mit der Höhe der Summe, die gestundet werden soll.

 

Säumniszuschläge und Zinsen

Wird die Steuer bei Ablehnung des Stundungsantrags nicht rechtzeitig gezahlt, so werden Sie für jeden angefangenen Monat der Fristüberschreitung mit einem Säumniszuschlag von 1 % der noch offenen Steuerschuld belastet. Für jeden vollen Monat der gewährten Stundung berechnet das Finanzamt einen Zins von 0,5 %, also 6 % pro Jahr. Die Zinsen fallen mit der letzten Rate an.

 

Fazit

Die meisten Steuerzahler, die zu Steuerschuldnern werden, begehen taktische Fehler. Sie betrachten die Finanzbeamten als ihre „Feinde“ und reagieren auf Schreiben und Bescheide des Finanzamts mit wütenden Briefen und Beschwerden. Persönlich werden sie erst dann vorstellig, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und sie widerwillig um Schadensbegrenzung bitten. Weit effektiver wäre es, rechtzeitig mit dem Finanzbeamten zu telefonieren oder persönlichen Kontakt aufzunehmen und ihm die eigene finanzielle und wirtschaftliche Lage genau zu schildern. Für den Sachbearbeiter des Finanzamts wandeln Sie sich dann von einer bloßen anonymen Steuernummer zu einem lebendigen Menschen, bei dem er die Stundungsvoraussetzungen eher als erfüllt ansieht als bei einem, der nur schriftlich mit ihm verkehrt. In jedem Falle müssen Sie vor Fälligkeit der Steuer aktiv werden.


Info


Wenn Sie kurzfristig Zeit gewinnen wollen, sollten Sie auch dann eine Steuerstundung beantragen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Bei allen Vorschriften, die den Entscheidungsspielraum des Finanzbeamten einengen, gilt nach wie vor der Grundsatz:

Stundung ist umso mehr geboten, je unverschuldeter der Steuerzahler in Not geraten ist und je schneller er seine Gründe vorträgt. Entsprechend dieser Devise kann das Finanzamt die Steuer im Ausnahmefall sogar geringer festsetzen, wenn die Steuerzahlung die wirtschaftliche Existenz des Steuerzahlers ernsthaft in einer vom Gesetz nicht gewollten Weise gefährden würde.
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