Lohnenswerte
Zertifizierung nach WHG

ÜWG-Mitgliederversammlung in Bonn

Am 13. Oktober 2020 trafen sich die Mitglieder der ÜWG (Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V.) zu ihrer jährlichen Versammlung in Bonn. Die Verantwortlichen der ÜWG hatten sich gegen eine digitale Konferenz entschieden und die Versammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Unter Einhaltung aller Hygienevorschriften konnte so der fachliche Austausch real stattfinden – eine Seltenheit in Zeiten einer Pandemie.

In seinem Tätigkeitsbericht ging Geschäftsführer Karl-Heinz Thielmann auf die vielfältigen Aktivitäten des Vereins ein. Die meisten davon entfielen jedoch erwartungsgemäß auf den Zeitraum vor dem März 2020 und dem Corona-bedingten Lockdown. Neben Vorträgen von ÜWG-Verantwortlichen bei mehreren Branchenevents standen vor allem die ÜWG-Seminare im Mittelpunkt der Aktivitäten. Rund 320 Teilnehmer konnte die ÜWG seit Frühjahr 2019 hierbei schulen. Nach einer längeren Pause im Frühjahr 2020 wurden im Herbst 2020 auch wieder erste Präsenz-Fortbildungen abgehalten. Auch mehrere Erfa-Sitzungen der Fachprüfer wurden abgehalten, z.T. auch als Videokonferenz. Dieser fachliche Austausch ist mittlerweile für eine Überwachungsgemeinschaft wie die ÜWG vorgeschrieben. Zu den Fachprüfern gehören Meinolf Gringel, Bernhard Stieneke, Bernd Buro, Norbert Krug, Dr. Christian Hainbach, Olaf Baus und Karl-Heinz Thielmann. Von ihnen wurden im Kalenderjahr 2019 96 Betrieb geprüft, wobei erfreulicherweise nur bei zweien geringfügige Mängel wie abgelaufene Druckgasbehälter oder fehlerhafte Dokumentation von Abfällen moniert werden mussten.

Wie bei der ÜWG üblich wurden die Vereinsformalitäten zügig und ohne Gegenstimmen abgehandelt. Die Haushaltssituation ist stabil, im vergangenen Jahr konnte ein Überschuss erwirtschaftet werden. Bei den anstehenden Wahlen gab es keine Überraschungen: Thomas Kleinehr, der 2019 interimsmäßig die Aufgabe des ÜWG-Vorsitzenden übernommen hatte, wurde einstimmig gewählt. Gleiches gilt für den 2. Vorsitzenden, Olaf Baus – sein Vorgänger Marco Hoehne hatte sich nicht mehr zu Wahl gestellt.

Im Januar 2020 konnte die ÜWG 217 Mitglieder verzeichnen, 196 davon haben ein WHG-Zertifikat, 21 Betriebe unterstützen zwar die Vereinsaktivitäten durch ihre Mitgliedschaft, nehmen jedoch nicht am Zertifizierungsverfahren teil. Die Steigerung der Mitgliederzahlen wurde von Karl-Heinz Thielmann und Thomas Kleinehr als wichtige Aufgabe für die kommenden Jahre bezeichnet. Sie sehen die ÜWG-Mitgliedschaft als „Eintrittskarte“ für wichtige Kunden, die eine Zertifizierung grundsätzlich einfordern. Viele Kälte-Fachbetriebe seien sich auch nicht bewusst, dass sie bereits Tätigkeiten ausführten, die eigentlich nur zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten seien. Sollten hier häufigere Kontrollen, die derzeit quasi nicht stattfinden, erfolgen, könnte so mancher Betrieb ohne Zertifizierung ein Problem bekommen. Darüber hinaus ist aber der Wissensvorsprung der Betriebe ein wichtiges Argument für eine ÜWG-Mitgliedschaft. „Bei uns erhalten Sie kompetente Antworten auf komplexe Fragestellungen. Diese würden Sie andernorts nur schwerlich bekommen“, führte Thomas Kleinehr aus.

Warum zertifizierter
Fachbetrieb nach WHG?

Nachfolgend äußert sich ÜWG-Geschäftsführer Karl-Heinz Thielmann in einem Statement zu den Gründen, warum es sich lohnt, sich als Kälte-Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz bzw. AwSV zertifizieren zu lassen:

„Zertifizierungen gehören heute zum Alltag. Immer mehr Zertifikate werden den Betrieben abverlangt, um einheitliche Standards für die unterschiedlichen Aspekte des Arbeitsalltages zu setzen. Vor allem mittlere und größere Unternehmen benötigen eine Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), 50001 (Energie) und viele andere Zertifikate, die dem geneigten Kunden die Entscheidung für einen Anbieter erleichtern sollen. In der Tat sind es auch meist die in irgendeiner Form zertifizierten Firmen, die uns Kältefachbetriebe regelmäßig mit einer Dichtheitsprüfung beauftragen. Auch sind das die Firmen, die den Arbeitsschutz in aller Regel grundsätzlich und umfassend geregelt haben. Das gesamte Dokumentationswesen ist geordnet und organisiert. Betriebe mit einer Mitarbeiterzahl von weniger als fünf oder sechs Mitarbeitern tun sich da entschieden schwerer, alles umfassend organisiert zu haben. Und dann kommt da noch eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft (ÜWG) und bietet ein Zertifikat nach Wasserhaushaltsgesetz bzw. AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) an.

Unsere Kälte-/Klimafachbetriebe sind nach allen Regeln bemüht, sich gesetzeskonform zu verhalten. Sollte es da Marktteilnehmer geben, die illegal mit Waren handeln oder unkorrekt arbeiten, wird das zu Recht angeprangert. Gilt das auch für den Gewässerschutz? Schon wer die Grundsatzanforderungen an eine Anlage (§ 17 der AwSV), auch Kälteanlagen, nicht beachtet, handelt ordnungswidrig nach § 103 des Wasserhaushaltsgesetzes. Die Grundsatzanforderungen sind zu erfüllen, auch wenn die Anlage als Ganzes noch nicht als fachbetriebspflichtig nach § 45 der AwSV gilt. Es kommt also gar nicht so exakt auf die Größe und auf die Gefährdung allgemein an, als vielmehr auf die grundsätzlichen Dinge, die bei der Errichtung, Wartung, Instandhaltung und ja auch bei der Stilllegung zu beachten sind. Damit der zertifizierte Fachbetrieb das alles weiß und auch umsetzen kann, bietet die ÜWG als Güte- und Überwachungsgemeinschaft Fortbildungsveranstaltungen an, in denen die Referenten ihr Wissen, oftmals die Summe von Felderfahrungen, weitergeben. Aber nicht nur schlechte Erfahrungen werden ausgetauscht, oft erfährt der Teilnehmer auch von seinem Kollegen, wie die Firma X oder Y ein Problem gelöst hat.

Wir als Güte- und Überwachungsgemeinschaft (ÜWG-Kälte) geben unser Wissen weiter. Wir wollen nicht prüfen, sondern wir wollen für Qualität in der Errichtung von Anlagen der Kälte- und Klimatechnik sorgen. Deshalb geben wir auch unser Wissen und Erfahrung weiter.

„WHG-Fachbetrieb nach AwSV“, wie es offiziell heißt, erhöht das Ansehen bei Kunden und Behörden gleichermaßen. Natürlich ist es mit dem WHG-Zertifikat genauso wie mit allen anderen Zertifikaten auch, es wird nicht ausgestellt, ohne dass die zertifizierende Organisation sich von der Ordnungsmäßigkeit überzeugt hat. Deshalb erscheint zu Anfang, und dann im zweijährigen Turnus, ein Fachprüfer der ÜWG und berät das Unternehmen vor Ort. Das ist die Zeit, wo sich die „betrieblich verantwortliche Person“ und der Fachprüfer über alle Dinge, die die tägliche Arbeit betreffen, unterhalten können. Nicht nur die erforderliche Ausrüstung, nein auch Fragen der Arbeitssicherheit werden besprochen. Fragen, die die Berufsgenossenschaften an Firmen stellen. Insbesondere Fragen zur Organisation der Arbeitssicherheit, der betriebsärztlichen Betreuung. Anforderungen, die seit vielen Jahren verpflichtend eingeführt sind, die aber bei manchem Fachbetrieb noch nicht angekommen sind. Da wollen wir unterstützen. Die Fragen, die mit uns geklärt werden können, sind insbesondere: Auf was kommt es in meinem / unserem Unternehmen an? Ohne die unüberschaubaren Gesetze und Verordnungen in aller Länge und Breite studiert zu haben, ist die ÜWG in der Lage das Wesentlichste zu vermitteln. Die Anfragen, die uns rund um die Verbändelandschaft und direkt erreichen, zeigen uns, dass es Informationsbedarf gibt. Es gibt Klärungsbedarf, was die Errichtung von Anlagen angeht. Die Fragen sind nicht nur mit der AwSV zu beantworten, nein auch Normen und andere Vorschriften gehören dazu. Und diesem Umstand wird auch in unseren Fortbildungsveranstaltungen Rechnung getragen.

Es ist das Ziel und die Aufgabe der ÜWG, unsere Kunden (Mitglieder) zu betreuen und zu beraten. Die turnusmäßige Begehung Ihres Betriebes ist keine Prüfung, sondern ein auf beiden Seiten gewünschter Erfahrungsaustausch.

Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da. Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.uewg-kaelte.de oder rufen Sie uns einfach an 0228 / 90 90 690. Wir kümmern uns um Sie.“

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