Optimierte Klimaanlagen
mit der EnEV

Energetische Inspektion birgt Potential

Vor allem im Sommer erfreuen sich Klimaanlagen größter Beliebtheit. Doch ältere Anlagen werden dem tatsächlichen Bedarf oftmals nicht mehr gerecht. Betriebskosten und Nutzen stehen dann in einem ungünstigen Verhältnis. Durch die „Energetische Inspektion“, wie sie die Energiesparverordnung vorschreibt, können Optimierungspotentiale erschlossen werden.


Seit 2002 richtet die EU-Richtlinie „2002/91/EG – Energieeffizienz von Gebäuden“ den Fokus auf hohe Effizienzstandards im Gebäudebestand und bei Neubauten. Im Jahr 2007 wurden die europäischen Vorgaben mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) in deutsches Recht überführt und zuletzt 2009 geändert. Die Klimatechnik [1] rückt im § 12 in den Vordergrund. Mit einer energetischen Inspektion, durchgeführt von einer fachkundigen Person, sollen landesweit die energetischen Eigenschaften alter Klimaanlagen unter die Lupe genommen werden, um Effizienzpotentiale aufzudecken. Es gelten, je nach Alter der An­lage, unterschiedliche Fris­ten für die Erstinspektion. Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Oktober 1995 in Betrieb gingen, ist die Frist bereits abgelaufen (Siehe Kasten auf nächster Seite); für Anlagen ohne Inspektionsnachweis kann von den zuständigen Überwachungsbehörden ein Bußgeld von bis zu 50 000 € verhängt werden. Dennoch wurden bisher die wenigs­ten der mehreren 100 000 Klimaanlagen in Deutschland überprüft. So hat eine Untersuchung des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. in Kooperation mit dem Herstellerverband Raum­luft­tech­nische Geräte e.V. herausgefunden, dass erst weniger als 2 % der inspektions­pflichtigen Klimaanlagen inspiziert wurden.

Betreiber profitieren

Die geringe Prüfquote ist vor allem auf die mangelnde Kenntnis der Gesetzeslage zurückzuführen. Denn viele Betreiber wissen nichts von der Regelung der EnEV – obwohl vor allem sie davon profitieren können. Die Erfahrung aus den Inspektionen zeigen: Bereits mit einfachen, kostengünstigen Maßnahmen können Effizienzpotentiale von 5 bis 10 % erschlossen und das Raumklima verbessert werden.

So hat beispielsweise ein Kulturzentrum in Süddeutschland seine über 30 Jahre alten Anlagen von den Sachverständigen von TÜV SÜD (www.tuev-sued.de/is/eeb) überprüfen lassen. Sie konnten mit der Inspektion nach § 12 der EnEV mögliche Ansatzpunkte zur Optimierung identifizieren. Es stellte sich unter anderem heraus, dass die Ventilatoren inzwischen mehr Strom aufnehmen, als ursprünglich vom Hersteller angegeben. Die Klimaanlagen liegen alle oberhalb der Energiekennwerte der aktuellen EnEV – teils deutlich mit über 240 %. Unzureichende technische Regelmöglichkeiten lassen eine raumspezifische, bedarfsgerechte Steuerung nicht zu, was Komforteinbußen bedeutet. So wird insgesamt viel Energie aufgewendet, ohne dabei einen ausreichenden Nutzen zu erzielen.

Maximale Leistung mit minimalem Energieeinsatz

Neben Fehlern bei Regelung und Steuerung können beispielsweise undichte Armaturen und fehlende Wärmedämmungen wertvolle Energie vergeuden. Aber auch Veränderungen in der Gebäudenutzung können dazu führen, dass die Anlage ober- oder unterhalb des Bedarfs arbeitet.

Auf Basis der energetischen Inspektion, die mit einem Bericht und Energieausweisen einen guten Überblick über den Status quo der Anlagen gibt, können individuelle Modernisierungskonzepte erstellt und die Klimatechnik dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Darüber hinaus können die TÜV SÜD-Experten für die Optimierungsmaßnahmen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und eine Bewertung hinsichtlich der Lebenszykluskosten durchführen.

Hinweis:

[1] Der Gesetzestext der EnEV 2009 verwendet den Begriff „Klimaanlage“, der i. A. die Anlagen bezeichnet, die sowohl die Temperatur als auch die Luftfeuchtigkeit regulieren können. Für die Verpflichtung zur energetischen Inspektion nach § 12 EnEV ist jedoch allein die Kälteleistung ausschlaggebend, so dass auch einfache Lüftungssysteme mit Kühlung von der Verordnung erfasst werden. In diesem Beitrag wird zur Vereinfachung dennoch der Begriff des Gesetzestextes verwendet.

Gesetzliche Fristen für die Energetische Inspektion von Klimaanlagen (§12 EnEV)

Die Frist ist für Klimaanlagen, die vor dem 1. Oktober 1995 in Betrieb gingen, bereits abgelaufen.

Anlagen mit einer Inbetriebnahme zwischen dem 1. Oktober 1995 und dem 1. Oktober 2003 können die Betreiber noch bis zum 30. September 2013 überprüfen lassen.

Bei Anlagen, die nach dem 1. Oktober 2003 in Betrieb genommen wurden, ist die energetische Inspektion im zehnten Betriebsjahr erforderlich.

Nach der ersten Inspektion erfolgt die wiederkehrende Inspektion alle zehn Jahre.

Vorteile der Energetischen Inspektion auf einen Blick

Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nach §12 EnEV

Vorschläge zum optimalen Betrieb der Klimaanlage und Identifikation von Einsparpotenzialen

Unabhängigkeit der Prüfer ohne Verkaufsabsicht

Durchführung der Inspektion durch praxiserfahrene Ingenieure

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