Daikin

R32-Patentfreigabe ausgeweitet

Daikin Industries Ltd. hat erneut den Zugang zu 123 Patenten auf Heizungs-,

Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen mit dem Kältemittel R32 für Wettbewerber freigegeben. Somit können ab jetzt insgesamt etwa 300 Patente von Daikin frei genutzt werden – ohne Genehmigung oder schriftlichen Vertrag. Um die Verwendung von R32 zu fördern und die Vorteile des Kältemittels großflächig zu nutzen, erteilte Daikin bereits 2011 freien Zugang zu 93 Patenten für Schwellenländer und erweiterte diesen im Jahr 2015 auf einen weltweiten Zugang. Zum 1. Juli 2019 gab das Unternehmen schließlich den Zugang zu insgesamt 176 Patenten für die Wettbewerber frei. Das führte dazu, dass auch viele andere Hersteller R32 heute umfänglich einsetzen.

R32 verfügt über ein vergleichsweise niedriges Global Warming Potential (GWP): Mit einem GWP von 675 ist der Wert z.B. um ein Drittel niedriger als beim derzeit häufig eingesetzten Kältemittel R410A (GWP von 2.088). Zudem lässt sich R32 als Ein-Komponenten-Kältemittel zurückgewinnen und aufbereiten, was dazu beiträgt, den Produktionsbedarf an neuem Kältemittel zu reduzieren.

Eine Auflistung der von Daikin freigegebenen Patente und spezifische Details bezüglich der Freigabe finden Sie unter www.daikin.com/patent/r32/.

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