Richtige Dämmung?

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für das Energiesparen im Ein- oder Mehrfamilienhaus ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die in ihrer novellierten Version im Mai 2014 in Kraft tritt. Sie ersetzt die bisherige und bereits zweimal überarbeitete Energieeinsparverordnung.

In der EnEV 2014 sind nicht nur die Pflichten zur Energieeinsparung und richtigen Dämmung für Neu und Altbauten enthalten, sie regelt auch die Sanierung der Gebäudehülle, der Heizung und die Dämmung von Rohrleitungen.

Tipp: Der Fachverband für Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK; www.fsk-vsv.de) hat zu diesen Themen auf seiner Internetseite www.didi-dämmmeister.de oder auf YouTube http://www.youtube.com/watch?v=8HOcqNB4o1A&feature=channel&list=UL die wichtigsten Informationen, Normen und Gesetze leicht verständlich beschrieben und erklärt.

Richtige Rohrdämmung
Legionellen bilden sich an ungedämmten Rohrleitungen. Deshalb ist Bewohnern und Eigentümern von Wohn- und Geschäftshäusern gesetzlich vorgeschrieben, ihre Rohrleitungen zu überprüfen und – falls noch nicht geschehen – entsprechend nachzurüsten.

Sanieren hilft, Heizenergie einzusparen
Erstes Augenmerk legen Hausbesitzer meist auf die Sanierung der Gebäudehülle. Denn werden bauliche Maßnahmen richtig kombiniert und das Gebäude als Ganzes betrachtet, lässt sich der Wärmebedarf um 20 bis 30 % reduzieren. Der Wermutstropfen dabei: Wer die Heizkosten durch Sanieren senken will, muss tief in die Tasche greifen. Die Investitionskosten rechnen sich oft erst nach Jahren. Zudem besteht eine gesetzliche Pflicht, beim Verkauf einer alten Immobilie die Energieeinsparverordnung am Altbau umgesetzt zu haben.

Rohrdämmung ist günstig
Ein dagegen richtig günstiges Sparpotential wird oft übersehen: Das Dämmen frei zugänglicher, dürftig oder gar nicht gedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in ungeheizten Kellern. Bis zu 10 % Heizenergie lassen sich hier einsparen, wenn man neben Leitungen auch Armaturen, Pumpen und Behälter dämmt.

Die richtige Dämmung
Dämmstoffe nach den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung, der Trinkwasserverordnung oder DIN 1988-200 schützen Warm- und Kaltwasserleitungen vor unzulässiger Abkühlung bzw. Erwärmung. Bei den Mitgliedsfirmen der Fachgruppe Dämmstoffe des FSK sorgen umfassende Unterlagen für Informationen darüber, welche gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung je nach Lage der jeweiligen Rohrleitung bestehen.

Schaumkunststoffe als Rohrdämmung ideal
Bei der Wahl der Isolierung/Dämmung rät der Fachverband zu Schläuchen aus Weichschaum (PE oder Elastomer). Sie lassen sich gut verarbeiten, weil sie flexibel sind und sich jeder Form genau anpassen können. Zudem sollte der Dämmstoff Wasser abweisen und das Eindringen von Feuchtigkeit vermeiden. Denn ein feuchter Dämmstoff verliert einen Teil seiner Dämmwirkung.

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