Studenten als Mitarbeiter

Steuern und Sozialabgaben für Aushilfstätigkeit

Ein Job in den Semesterferien oder studienbegleitend ist für viele Studenten eine willkommene Gelegenheit, ihre Einkünfte aufzubessern, und für viele Betriebe die Möglichkeit, Fehlzeiten infolge Krankheit oder Urlaub sowie Beschäftigungsspitzen auszugleichen. In der Praxis sind solche Beschäftigungsverhältnisse arbeits-, sozial- und steuerrechtlich relevant.

Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass der Arbeitgeber, wie im Übrigen auch für jeden anderen Arbeitnehmer, vom Arbeitslohn des Studenten Lohnsteuer und ggfs. Solidaritätszuschlag sowie ggfs. auch Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbehalten beziehungsweise im Fall einer geringfügigen Dauerbeschäftigung den pauschalen Arbeitgeberanteil zur Renten- und Krankenversicherung entrichten und an das Finanzamt beziehungsweise die jeweilige Krankenkasse (oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) abführen muss.

G...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2022

Abfederung gestiegener Mobilitätskosten der Mitarbeiter durch steuerliche Möglichkeiten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen

Steuerliche Möglichkeiten Die sogenannte Entfernungspauschale wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 und ab dem 21. Entfernungskilometer von...

mehr
Ausgabe 05/2022

Mehr Netto in erfolgreichen Geschäftsjahren

Prepaid-Kreditkarte als Alternative zu Sonderzahlungen

Variable Gehaltsbestandteile Die Bau(neben)branche kennt erhebliche wirtschaftliche Schwankungen. Kälte-Klima-Fachbetriebe reagieren mit einer entsprechen Flexibilisierung bei der Entlohnung bzw. der...

mehr
Ausgabe 03/2021

Familiäre Mitarbeit im Betrieb

Was Handwerksbetriebe hierbei beachten müssen

Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse Hilft ein Angehöriger in einem Familienbetrieb nur gelegentlich aus, liegt eine sog. familienhafte Mitarbeit vor, vor allem wenn Leistung und Gegenleistung...

mehr
Ausgabe 06/2013

Gesundheit spart Steuern

Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung

Aufwendungen für Gesundheitsförderung (GF) von Mitarbeitern müssen von diesen als geldwerter Vorteil beim Finanzamt angeben werden. Damit werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig....

mehr
Ausgabe 02/2011 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervorteile

Die attraktivere Bezahlung

Geldwerte Vorteile statt Gehaltserhöhung

Es kann also für den Mitarbeiter wie für den Chef durchaus lukrativ sein, steuerfreie oder -begünstigte Gehaltsextras auszuhandeln, die ungeschmälert beim Empfänger ankommen. Spendiert der Chef...

mehr