Veränderungen im Kältemittelmarkt

Interview mit Gunther Gamst und Volker Weinmann, Daikin Germany

Der Kältemittelmarkt befindet sich im Wandel. Gunther Gamst, Geschäftsführer Daikin Germany, und Volker Weinmann, Beauftragter Politik, Umwelt, Verbände Daikin Germany, stellten sich den Fragen der KKA zu den aktuellen Veränderungen und den Auswirkungen auf die Kältemittelwahl.

KKA: Im Zuge der F-Gase-Verordnung gibt es schon und wird es in den kommenden Jahren weitere Veränderungen auf dem Kältemittelmarkt geben. Welche sind dies konkret?

Volker Weinmann: Ich denke, es ist noch einmal wichtig sich bewusst zu machen, worum es eigentlich geht. Kern dieser Regelung ist die schrittweise Begrenzung der in Verkehr gebrachten Kältemittelmengen bis 2030 auf ein Fünftel der CO2-Äquivalente bezogen auf 2015. Das Niveau, das in 2030 erreicht werden muss, stellt für die Kälte- und Klimabranche eine Herausforderung dar, ist dank alternativer Kältemittel aber erreichbar. Um dies zu unterstützen, wird die Verwendung bestimmter Kältemittel in einzelnen Anwendungen verboten. Zum 1. Januar 2018 trat der erste große Reduktionschritt auf 63 % in Kraft.
Damit die Reduzierung der Gesamtmenge in der Europäischen Union auch tatsächlich erfolgt, wurden den Herstellern und Importeuren von Kältemitteln in 2015 erstmalig F-Gase-Quoten zugewiesen. Diese regeln, wie viel CO2-Äquivalente in Form von Kältemittelmenge jeder Hersteller in Umlauf bringen darf. Wird die Gesamtmenge schrittweise reduziert, so reduziert sich entsprechend auch die zugewiesene Quote der einzelnen Hersteller und Importeure. Kältemittel mit hohem GWP, also hohem CO2-Äquivalent, wirken sich daher stärker auf die Quote und damit auf die langfristige Verfügbarkeit aus als Kältemittel mit geringem GWP. Dies führt wiederum dazu, dass sich die Verfügbarkeit der Kältemittel mit hohem GWP in den nächsten Jahren drastisch verschlechtern wird und die Preise ebenso drastisch ansteigen werden.

Gunther Gamst: Dennoch raten wir von Panikmache ab. Es geht darum, mit den Regelungen der F-Gase-Verordnung umsichtig umzugehen und sich konkret zu fragen, für welche Anwendung welches Kältemittel zukunftsfähig ist. Das machen wir bei Daikin seit Jahren, schon bevor die F-Gase-Verordnung 2015 in Kraft trat. Die Änderungen, die es nun gibt, waren ja schon absehbar. Deshalb haben wir uns frühzeitig überlegt: Wie können wir in bestimmten Bereichen auf Kältemittel setzen, die einen niedrigen GWP haben, um quasi die Quoten frei zu machen für Bereiche, wo der Einsatz von Kältemitteln mit einem höheren GWP bislang unumgänglich ist. Das Kältemittel R32 ist hierfür ein Beispiel. Es bringt nichts, wie einige Hersteller es momentan tun, einfach abzuwarten und auf die bewährten Lösungen zu setzen. Die Veränderungen im Kältemittelbereich sind da und können nicht geleugnet werden. Aber die Veränderungen sind zu bewältigen und die Lösungen sind verfügbar. Wir sind hier sehr gut aufgestellt.
 
KKA: Welche Bereiche sind besonders betroffen von der Neuregelung?

Volker Weinmann: Betroffen von der Neuregelung sind zum Beispiel der Lebensmitteleinzelhandel, Gaststätten, produzierendes Gewerbe mit Kältebedarf, Betreiber von Klimaanlagen wie Hotels, die Chemie- und Pharmaindustrie, Nahrungsmittelproduzenten sowie Dämmstoffproduzenten. Der Handlungsdruck in der Gewerbekälte ist mit Beginn 2018 noch weiter gestiegen. In 2017 haben die Akteure noch nicht so gehandelt, wie es theoretisch nötig gewesen wäre. Anlagen wurden noch nicht ausreichend auf Dichtigkeit getrimmt und die Umstellung von R404A-Anlagen auf Ersatzkältemittel hat noch nicht ausreichend an Fahrt aufgenommen. Dies wird den Druck auf die Betreiber weiter erhöhen, wenn Anlagen instandgesetzt werden müssen. Bei den Split-Klimaanlagen sehen wir auch noch eine zu träge Bereitschaft des Marktes, schnell genug auf die Alternative R32 umzustellen, dort wo es bereits heute möglich ist.
 
KKA: Bereits 2018 werden verschiedene Kältemittel nicht mehr verfügbar sein. Welche Auswirkungen haben diese Änderungen für die Arbeit von Kälteanlagenbauern? Welche Konzepte oder Kältemittel sollten bereits jetzt nicht mehr eingeplant werden, um Kunden zukunftsfähige Lösungen bieten zu können?

Volker Weinmann: Bei Ausschreibungen stoßen Anlagenbauer weiterhin auf Anlagen, bei denen als Kältemittel R404A vorgegeben ist. Hier stehen sie vor der Herausforderung, eine alternative Lösung anzubieten. Diese ist dann oft deutlich teurer als das sogenannte altbewährte System. Das bedeutet, dass der Auftrag entweder direkt nach der Inbetriebnahme nicht mehr zukunftsfähig ist, oder sie den Auftrag nicht bekommen, weil die zukunftsfähige Anlage teurer angeboten werden muss. An dieser Stelle muss unbedingt Aufklärung her. Dazu wurde auch auf europäischer Ebene verbändeübergreifend eine Unterlage erstellt, die auf den dringenden Handlungsbedarf hinweist. Mit dieser Broschüre unter dem Titel „Bleiben Sie im Geschäft: Machen Sie Schluss mit R404A / R507A!“ haben die Anlagenbauer zum ersten Mal eine unabhängige Unterlage in der Hand, Aufklärungsarbeit hin zum Planer und Investor leisten zu können. Es muss nämlich nicht nur den Anlagenbauern bewusst sein, dass Anlagen mit R404A nicht mehr zukunftsfähig sind, denn in der stationären Kälteerzeugung wird ab 2020 das Kältemittel R404A bei Neuanlagen verboten. Gleichzeitig dürfen bestehende Anlagen dieser Baugröße im Servicefall nur noch mit recyceltem oder aufgearbeitetem R404A befüllt werden.

Aber es ist gibt Alternativen: Für die Umstellung von R404A auf Kältemittel mit GWP kleiner als 1500 hat Daikin Chemical R407H entwickelt. R407H eignet sich gut für die Anwendung bei der Normalkühlung. Hierbei sind gegebenenfalls Anpassungen am Expansionsventil notwendig. Bei der Umstellung auf R407H konnten bereits höhere Leistungszahlen nachgewiesen werden, da die gleiche Kühlraumtemperatur mit einer höheren Verdampfungstemperatur erreicht werden konnte. R407H bietet daher eine kostengünstige Alternative basierend auf bekannten HFKW-Komponenten ohne Verwendung teurer HFO-Komponenten. Im Split-Klimabereich muss, wie schon erwähnt, auch zügig die Umstellung auf Kältemittel wie R32 erfolgen, da ein Warten bis 2025, wenn das Verbot von Kältemitteln mit einem GWP gleich oder größer 750 in Single-­Split-Anlagen mit einem Füllmengengewicht von weniger als 3 kg greifen wird, den Kältemittelmarkt in große Bedrängnis bringt.  
KKA: Welche Kältemittel sind überhaupt noch zukunftsfähig?

Gunther Gamst: Die Frage müsste richtigerweise heißen: Welches Kältemittel ist für welche Anwendung noch zukunftsfähig? Im VRF/VRV-Bereich ist das ganz klar R410A. Es ist kein Verbot von R410A oder R134a für Kälte- und Klimaanlagen geplant – auch nicht über 2030 hinaus. Im Split- und Sky Air-Bereich, also im Bereich für kleinere bis mittlere Gewerbeflächen ist R32 ganz klar zukunftsfähig. Grundsätzlich ist es durch die Quotenregelung so, dass jedes Gerät über die Füllmenge und den GWP einen Teil der Quote verbraucht. Damit hat die Auswahl des einzelnen Gerätes Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Kältemittel insgesamt am Markt. Nehmen wir das Beispiel R410A und R32: Der Verkauf einer Anlage mit R410A belastet die Quote beispielsweise vier Mal so stark wie der Verkauf einer Anlage mit R32. Mit anderen Worten: Mit der Menge an CO2-Äquivalenten einer R410A-Anlage können vier R32-Anlagen verkauft werden. Der Anlagenbauer kann mit R32 also langfristig vier Mal so viele Anlagen verkaufen. Wir bei Daikin haben durch unseren Firmenverbund den Vorteil, dass wir Quoteninhaber sind. Zu der Daikin-Familie gehören die Kältemittelproduzenten Dai­kin Chemical Europe GmbH (DCE) und Daikin Refrigerants Europe GmbH (DRE), beides Töchter von Daikin Industries, Ltd. Daikin ist also aufgrund des Firmenverbunds mit DCE der einzige Hersteller von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, der auch Inhaber von signifikanten Quoten ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die Kältemittel, die wir in Europa für unsere Produkte benötigen, auch zur Verfügung stehen und innerhalb der „Familienquote“ bereitgestellt werden.  
KKA. Auf welche Kältemittel kann man bei VRV-Anlagen künftig setzen?

Volker Weinmann: Wie Herr Gamst gerade erklärt hat, gewährleistet die Quote eine langfristige Verfügbarkeit von R410A für den VRV-Bereich, unter der Voraussetzung, dass in jenen Bereichen, in denen Alternativen bereitstehen, diese auch genutzt werden. Also zum Beispiel im Split-Bereich auf das Kältemittel R32 oder bei den gewerblichen Anwendungen auf die verfügbaren Niedrig-GWP-Kältemittel gesetzt wird. Ein rascher Umstieg im Split-Bereich bietet eine wichtige Weichenstellung, um langfristig die Verfügbarkeit von R410A vor allem für die VRV-Technologie sicherzustellen.  
KKA: Welche Auswirkungen hat die Kältemittelwahl z.B. auf das Thema Brandschutz?

Volker Weinmann: Aktuell wird hierüber in einigen Foren wild diskutiert. Es werden einzelne Verordnungen zitiert, ohne auf die genauen Anforderungen und den Lösungsweg hinzuweisen. Das führt stark zur Verunsicherung bei den Anlagenbauern. Beispielhaft wird im Zusammenhang mit R32-Anlagen darauf hingewiesen, dass die Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden muss. Dies ist aber keine neue Verordnung, denn sie gilt schon seit über 15 Jahren und wird regelmäßig aktualisiert, was zuletzt am 29. März 2017 der Fall war. Bei R32-Anlagen ist es dabei wichtig, die Füllmengen so zu wählen, dass im Falle einer Undichtigkeit kein brennbares Gemisch entstehen kann. Hier unterstützen wir unsere Partner durch den „R32ECHNER“. Auf einfache Weise kann mit dieser Daikin-App die Raumgröße zu Füllmenge und Bauart überprüft werden, so dass die Brandsicherheit gegeben ist. Damit lässt sich bei der nach Betriebssicherheitsverordnung geforderten Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass von einer so geplanten und installierten Anlage keine Gefährdung ausgeht. Natürlich müssen auch die jeweiligen Landesbauordnungen und die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie beachtet werden. Letztere macht Vorgaben zu Leitungsführungen in Rettungswegen, wenn dort brennbare Medien in den Rohrleitungen geführt werden. Es gilt somit ein paar Dinge zusätzlich bei der Planung zu berücksichtigen, wenn Anlagen mit 2L-Kältemitteln wie zum Beispiel R32 eingesetzt werden sollen. Zusätzlich zu den Verordnungen wird in den Foren gleichzeitig die Frage nach der Gebäudeversicherung unseriös diskutiert. Um auch hier zu bestätigen, dass der Einsatz von R32 problemlos möglich ist, haben wir dies exemplarisch bei einer der führenden Versicherungsgesellschaften überprüfen lassen. Uns wurde bestätigt, dass es keine Einschränkung durch eine Anlage mit R32 gibt. Alles in allem ist es einfacher, als es uns der ein oder andere weismachen will.
 
KKA: Welche Strategien verfolgen die Hersteller?

Gunther Gamst: Die Hersteller verfolgen unterschiedliche Strategien und halten unterschiedliche Lösungen bereit − und das ist auch je nach Land unterschiedlich. Wir haben den Eindruck, dass einige Marktbegleiter noch gar nicht wissen, wie sie auf die Veränderungen reagieren sollen. Grundsätzlich beobachten wir, dass der deutsche Markt hier sehr träge ist. Zahlreiche weitere Hersteller von Klimasystemen setzen mittlerweile auf R32, wenn auch in Deutschland noch nicht so konsequent wie Daikin. In Großbritannien beispielsweise wird das Kältemittel R32 mittlerweile von vielen Produzenten für den Split-Bereich vermarktet. Es verwundert dann schon, wenn derselbe Hersteller, der in Großbritannien auf R32 setzt, in Deutschland immer noch R410A als das einzig wahre Kältemittel für den Split-Bereich vermarktet. Zumal die F-Gase-Verordnung eine europäische Verordnung ist und wir hier länderübergreifend, sogar weltweit denken müssen. Daikin hat hier als erster gehandelt und schon 2014 mit Blick auf die kommenden Beschränkungen durch die F-Gase-Verordnung im Split-Bereich Systeme mit dem Kältemittel R32 auf den Markt gebracht. Zudem haben wir beispielsweise die Anwendungspatente für das Kältemittel R32 im Jahr 2011 für Entwicklungsländer und 2015 weltweit freigegeben. Das hat dazu geführt, dass das Kältemittel heute als DIE Alternative für stationäre Klimaanlagen gesehen wird. So sind derzeit weltweit schon 32 Millionen R32-Anlagen in Betrieb, davon allein 12 Millionen von Daikin.

Volker Weinmann: Unsere Strategie ist klar: Der Anwendungsfall bestimmt die Kältemittelwahl. Grundsätzlich gilt: Je nachdem welcher Anlagentyp – ob Kälteanlage, Klimagerät, Kaltwassersatz etc. – installiert werden soll, sind unterschiedliche Kältemitteleigenschaften gefragt. Bei der Auswahl des geeigneten Kältemittels muss deshalb individuell entschieden und Investitions-, Installations- sowie Betriebskosten der jeweiligen Anlagen kritisch hinterfragt und bewertet werden. Denn das richtige Zusammenspiel zwischen Kältemittel und Systemdesign ist entscheidend für die Gesamteffizienz der Anlage über den Lebenszyklus betrachtet. Daher wird auch Daikin weiterhin auf unterschiedliche Kältemittel setzen und jeweils das Kältemittel einsetzen, das die Aspekte Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz im jeweiligen Anwendungsbereich am besten erfüllt.

KKA: Welche Hilfestellungen bzw. Leitfäden gibt es für Anlagenbauer?

Gunther Gamst: Wir erleben im Tagesgeschäft sowohl bei Anlagenbauern als auch bei Planern immer noch eine große Unsicherheit zu den Veränderungen, die die F-Gase-Verordnung mit sich bringt und auch was den Einsatz von R32-Anlagen anbelangt. Deshalb sehen wir uns als Hersteller ganz klar in der Verantwortung, diese Unsicherheiten zu beseitigen und aufzuklären, was nach der neuen F-Gase-Verordnung geht und was nicht. Hierfür ist unser gesamtes Team geschult, um aktiv auf unsere Kunden zuzugehen, und Hilfestellung zu leisten. Wir fordern aber auch die Anlagenbauer auf, sich proaktiv bei uns zu melden, wenn es Fragen, Bedenken oder Unsicherheiten gibt. Die Auswirkungen der F-Gase-Verordnung sind von uns allen gemeinsam zu bewältigen.

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