Mehr Netto in erfolgreichen Geschäftsjahren

Prepaid-Kreditkarte als Alternative zu Sonderzahlungen

Aller Voraussicht nach wird 2022 ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr für die meisten Kälte-Klima-Fachbetriebe. Damit werden Einkommen bzw. Aus­schüttungen an Geschäftsführer und Mitarbeiter der Führungsebene entsprechend hoch ausfallen. Die Kehrseite ist jedoch die erhebliche, steuerliche Belastung. 42% Einkommensteuer werden bei Ledigen ab 58.597 Euro fällig, ab 277.826 Euro Jahreseinkommen fällt die sog. Reichensteuer mit 45 % an. Eine Möglichkeit diese Belastung um einen vierstelligen Betrag zu senken dürfte einen gewissen Aufwand aufwiegen.

Variable Gehaltsbestandteile

Die Bau(neben)branche kennt erhebliche wirtschaftliche Schwankungen. Kälte-Klima-Fachbetriebe reagieren mit einer entsprechen Flexibilisierung bei der Entlohnung bzw. der Entnahmen. So werden die Kosten zumindest teilweise an Umsätze resp. Gewinne angepasst.

Verantwortliche einer Kapitalgesellschaft die als Gesellschafter/Geschäftsführer aktiv sind, verhalten sich meistens analog. Sie entnehmen nur dann größere Beträge, wenn das Unternehmensergebnis dies hergibt. Bei Einzelunternehmern ist die Trennung von beruflicher und privater Lebensführung nicht vorgesehen, weshalb eine „Entnahme“ nicht möglich ist und somit die im weiteren Text dargelegten Möglichkeiten nicht genutzt werden können.

Pauschalisierung des Einkommens

Arbeitgeber können einheitlich die Einkommensteuer für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer) erheben (§ 37b Abs. 2 EStG). Diese Aufwendungen dürfen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 Euro nicht übersteigen.

Für Geschäftsführer und Mitarbeiter, die sich im Bereich des Spitzensteuersatzes bewegen, ist damit die folgende Möglichkeit interessant: Der Arbeitgeber zahlt statt einer freiwilligen Sonderzahlung einen Betrag von bis zu 10.000 Euro auf eine Kreditkarte, mit der der Berechtigte Waren und Dienstleistungen erwerben kann. Der Arbeitgeber versteuert den Betrag nach § 37b Abs. 2 S. 1 EStG. Unter den Begriff des „Arbeitnehmers“ kann auch der Geschäftsführer eines Kälte-Klima-Fachbetriebes fallen.

Vorrausetzungen

Das Finanzamt stellt Voraussetzungen, damit diese Modell akzeptiert wird. Diese werden vom Bundesministerium für Finanzen im Schreiben zur „Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug“ präzisiert:

Die Leistung muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Es muss also eine freiwillige Sonderzahlung sein.

Der Kreditkartennutzer darf mit dem Prepaid-Guthaben nur Waren und Dienstleistungen beziehen. Eine Barauszahlung ist unzulässig. Da Kreditkarten als Zahlungsmittel heute weitgehend akzeptiert werden, ist nicht nur ein Einsatz für ein spezielles, größere Gut möglich. Vielmehr können auch tägliche Ausgabe darüber finanziert werden, das Guthaben kann entsprechend rasch aufgebraucht werden.

Die Kreditkarte darf keine Geldüberweisung, keinen Kauf von Fremdwährungen und keine Überziehung zulassen.

Sozialversicherung

Pauschalversteuerte Sachzuwendungen gemäß § 37b Abs. 2 EStG an Arbeitnehmer führen nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Bei Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft ist zu prüfen, inwiefern eine Sozialversicherungspflicht besteht. In diesem seltenen Fall ist eine Firmenkreditkarte nicht wirtschaftlich. Die Prüfung erfolgt meistens unabhängig von der Frage der Firmenkreditkarte.

Besteht dem Grunde nach Beitragspflicht für pauschalversteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer gemäß § 37b Abs. 2 EStG, stellt sich die Frage, in welcher Höhe Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Überschreitet das laufend beitragspflichtige Arbeitsentgelt sowohl die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- als auch Rentenversicherung, fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Pauschalversteuerung für die gesetzlichen Sozialversicherungen an. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung kommt es auf die Jahresarbeitsverdiensthöchstgrenze an. Diese wird durch jede Berufsgenossenschaft jährlich satzungsmäßig neu festgelegt.

Ist die Prepaid-Kreditkarte in der Sozialversicherung beitragspflichtig und übernimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, entsteht daraus ein geldwerter Vorteil. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der geldwerte Vorteil aus der Übernahme des Arbeitnehmeranteils nicht mit der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG abgegolten. Die Übernahme des Arbeitnehmeranteils ist keine Sachzuwendung, die pauschal mit 30 Prozent versteuert werden kann. Auf den übernommenen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung müssen nochmals Lohnsteuer und Sozialabgaben ermittelt werden. Dies kann entweder individuell im Lohnkonto des Arbeitnehmers oder – bei einer größeren Zahl von Fällen – mit einem Durchschnittssteuersatz im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfolgen.

Die Vorteile einer Prepaid -Kreditkarte sind bei einer Sozialversicherungspflicht derart reduziert, dass die Anwendung des hier vorgestellten Modells nicht mehr sinnvoll ist.

Ermittlung des steuerlichen Vorteils

In der Tabelle ist dargestellt, dass der Vorteil für den Empfänger bis zu 2.850 EUR betragen kann. Diese Summe sollte den begrenzten Aufwand, mehr als rechtfertigen. Die entscheidende Größe bei der Ermittlung ist der Grenzsteuersatz, also der Prozentsatz, der auf den letzten, zusätzlich verdienten Euro fällig wird. Der Solidaritätszuschlag wird in der Beispielrechnung nicht berücksichtigt, da dieser ohnehin anfällt und damit die Berechnung nicht beeinflusst.

Ab einem Grenzsteuersatz von 30 % verringert sich der Vorteil des Empfängers, bis dieser zu einem steuerlichen Nachteil wird. Allerdings kann der Arbeitgeber diesen individuellen Punkt bzw. Betrag bei Dritten nicht kennen, da die steuerlich relevanten, persönlichen Sachverhalte der Mitarbeiter nicht bekannt sind und nicht bekannt sein sollen. Eine pauschale, generelle Lösung verbietet sich deshalb. Für sich persönlich sollte der Unternehmer jedoch in Absprache mit seinem Steuerberater gegen Jahresende den Grenzsteuersatz für das laufende Jahr ermitteln können. Gibt es Mitarbeiter der Führungsebene, für die eine Firmenkreditkarte ebenfalls mit hinreichender Genauigkeit in Betracht kommt, werden diese vorab angehalten, die aufgezeigten „Hausaufgaben“ zu machen.

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