Novelle des Heizungsgesetzes
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA, www.btga.de), der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK, www.fgk.de) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband, www.rlt-geraete.de) begrüßen, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit erreichen will. Entscheidend wird jedoch sein, Technologieoffenheit mit dem Erreichen der Klima- und Effizienzziele zu verbinden. Mit der vorgesehenen Abschaffung des § 71 des Gebäudeenergiegesetz entfällt die bisherige 65-%-Quote für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Zukünftig kommt es darauf an, die Klimaziele ebenso wirksam über alternative, technologieoffene und zielorientierte Mechanismen mindestens gleichwertig sicherzustellen. Die weiteren Ausführungen der Verbände finden Sie unter www.t1p.de/KKA2-26Heizungsgesetz.
