VDI 2047 bedroht Wirtschaftlichkeit der adiabatischen Kühlung
Die Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen werden seit Langem durch die Richtlinie VDI 6022 „Hygieneanforderungen an Raumlufttechnik und Raumluftqualität“ definiert. Ein Entwurf sieht jedoch vor, dass für die indirekte adiabatische Kühlung in Zukunft zusätzlich auch die VDI 2047 „Rückkühlwerke (VDI-Kühlturmregeln)“ gelten soll. Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK, www.fgk.de) und der Herstellerverband RLT-Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband, www.rlt-geraete.de) lehnen das entschieden ab. Durch die weiteren, unnötig strengen Anforderungen würde sich der Betrieb der energieeffizienten, regenerativen Kühltechnik erheblich verteuern – und das ohne zusätzlichen Nutzen.
Laut Entwurf soll sie künftig nicht nur für Verdunstungskühltürme gelten, sondern auch für die indirekte adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen. Experten aus der Lüftungs- und Klimatisierungsbranche sehen darin eine Doppelregulierung, die Unsicherheiten verursachen und die Wirtschaftlichkeit dieser Systeme erheblich beeinträchtigen würde. Dabei ist die adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen eine energieeffiziente, förderwürdige und bisher kostengünstige Kühlmethode. Sollte die VDI 2047, wie im aktuellen Gründruck angedacht, künftig auch für die adiabatische Kühlung gelten, würden Betrieb und Wartung der Anlagen sehr viel teurer werden.
Ende Juni fanden erste Anhörungen zu den Einsprüchen statt. Der überarbeitete Entwurf der VDI 2047 wird für Ende 2026 erwartet. Weitere Informationen zur Argumentation der Verbände finden Sie unter www.t1p.de/KKA4-26VDI2047.
