Änderung der neuen BAFA-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Nach der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 19. Dezember 2018 werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen gefördert.
 
Die BAFA-Richtlinie ist am 31. Januar 2019 in einer überarbeiteten Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Wie die "Bonner Stimme" (BIV, VDKF und ZVKKW) in einer Pressemitteilung mitteilt, wurde neben diversen Korrekturen eine sehr wichtige Änderung für das Kälteanlagenbauerhandwerk vorgenommen:


Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, wurde bei der Förderung von CO2-Kälteanlagen die Einschränkung auf ausschließlich Booster-Anlagen aufgehoben, was den Einsatz dieser Anlagen für Gewerbe- und Industriekunden wesentlich attraktiver macht.
 
Gemäß BAFA werden die Interpretationen der Richtlinie noch weiter bearbeitet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de) erfahren Sie mehr über die Fördertatbestände, das Antrags- und Förderverfahren sowie die rechtlichen Grundlagen


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