Caverion erzielt Einigung mit dem Bundeskartellamt

Caverion hat sich mit dem Bundeskartellamt in einer seit 2014 untersuchten Kartellangelegenheit geeinigt. Die Untersuchungen durch die Behörde richteten sich gegen mehrere Unternehmen, die technische Gebäudedienstdienstleistungen in Deutschland erbringen. Die Caverion Deutschland GmbH, bzw. deren Vorgängerunternehmen, waren zwischen 2005 bis 2013 mit mehreren Unternehmen an wettbewerbsverzerrenden Geschäftspraktiken beteiligt. Dafür verhängt das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von maximal 40,8 Mio. € gegen die Caverion Deutschland GmbH.


Die exakte Höhe der Geldbuße wird zu gegebener Zeit durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt werden. Die Geldbuße wird im Jahr 2018 als Aufwand verbucht und unmittelbar nach Erlass der Entscheidung gezahlt werden. Caverion hat Finanzierungsalternativen vorbereitet und wird die Pläne vorlegen, sobald eine Entscheidung dazu getroffen sein wird. Zudem hat Caverion die EBITDA-Berechnungsgrundsätze im Zusammenhang mit der Geldbuße mit seinen Kreditgebern neu bestätigt.

Daneben hat Caverion massive Anstrengungen unternommen, Vorfälle wie diese künftig zu vermeiden. So hat das Unternehmen verbindliche Schulungen zu Verhaltensrichtlinien für alle Mitarbeiter eingeführt und Freigabe- sowie Kontrollprozesse deutlich geschärft.

Alle relevanten Informationen über mögliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der oben genannten Angelegenheit werden gemäß den geltenden Vorschriften offengelegt.

Geschäftsausblick für 2018 bleibt unverändert
Der Ausblick für das laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert. Caverion geht davon aus, dass der Umsatz 2018 im Vergleich zum Vorjahr abnehmen wird (2017: 2.275,8 Mio. €) und das bereinigte EBITDA 2018 mehr als verdoppeln wird (2017: 25,8 Mio. €).

Angepasstes EBITDA = EBITDA abzüglich Sachverhalte, welche die Vergleichbarkeit mit Vorperioden beeinflussen. Das Bußgeld und die damit verbundenen Rechtskosten bzw. sonstige Kosten fallen unter „Sachverhalte, die die Vergleichbarkeit beeinflussen (IAC)“ in Kategorie (4), das heißt, „Sonstige Posten, die nach Einschätzung des Managements von Caverion nicht mit dem normalen Geschäftsbetrieb zusammenhängen“.

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