Chemikaliengesetz (ChemG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
10.04.2026
Bild: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF, www.vdkf.de) weist in seinem WhatsApp-Kanal darauf hin, dass am 1. April die Neufassung des ChemG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: „Mit dem Gesetzentwurf wird das ChemG an die F-Gase-Verordnung angepasst. So werden die Bereitstellung und das Inverkehrbringen von F-Gasen und von F-Gas-haltigen Produkten und Anlagen, die illegal in Verkehr gebracht wurden, untersagt. Eine Ausnahme hierfür gibt es für ohne die benötigte F-Gas-Quote importierte vorbefüllte Anlagen, die entdeckt wurden. Wer über entsprechende F-Gas-Quote verfügt, kann sie trotzdem noch erwerben und an Dritte abgeben. Für illegal importiertes Kältemittel selbst gilt das nicht.
Im ChemG findet sich auch das Verbot des Erwerbs illegal in Verkehr gebrachter Erzeugnisse und Einrichtungen. Eine Erhöhung des Strafmaßes für illegalen Handel hat das ChemG nicht vorgenommen. Dies will die Bundesregierung aber noch im Rahmen der Umsetzung der EU-Umwelt-Strafrichtlinie vornehmen. Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So können Behörden bei Verstößen Handelssperren verhängen.
Nach Inkrafttreten des ChemG kann auch die für unsere Branche wichtige Chemikalien-Klimaschutzverordnung auf den Weg gebracht werden, die das ChemG als gesetzliche Grundlage benötigt“, so der VDKF.
