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Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Daikin sieht klimapolitischen Rückschritt

Die am 24.02.2026 veröffentlichten Eckpunkte der Koalition für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bewertet Daikin (www.daikin.de) kritisch. Aus Sicht des Herstellers von Wärmepumpen-, Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik setzen die geplanten Änderungen falsche Signale sowohl für den Klimaschutz im Gebäudesektor als auch für Endverbraucher.

Grüngas-Quote ersetzt verbindlichen Transformationspfad

Die bislang geltende 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll aufgehoben und durch eine Grüngas- bzw. Grünöl-Quote ersetzt werden. Demnach müssen neu eingebaute Öl- oder Gasheizungen, ab 1.1.2029 einen Anteil von 10 % an CO₂-neutralen Brennstoffen nutzen. Bis 2040 wird dieser Anteil in drei Schritten erhöht (Bio-Treppe). Auf welchen Wert dieser Anteil gesteigert werden soll, lassen die Eckpunkte offen. Somit ist unklar, ob bis 2045 überhaupt ein Anteil von 100 % CO₂-neutraler Brennstoffe erreicht wird. Die Formulierung „Dabei halten wir die Klimaziele im Blick“ ist diesbezüglich nicht eindeutig.

Wärmepumpen bleiben auch vor dem Hintergrund der veröffentlichen Eckpunkte zum geplanten GMG eine wirtschaftlich und systemisch effiziente Heizlösung.
Bild: Daikin

Wärmepumpen bleiben auch vor dem Hintergrund der veröffentlichen Eckpunkte zum geplanten GMG eine wirtschaftlich und systemisch effiziente Heizlösung.
Bild: Daikin
Zusätzlich zu den Regelungen für neu installierte Heizungen wird auch für die Inverkehrbringer von Erdgas bzw. Heizöl ab 2028 eine Beimischung von 1 % „klimafreundlicher“ Brennstoffe verpflichtend eingeführt. Dazu zählen unter anderem Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl. Diese Quote soll danach sukzessive ansteigen. Auf welchem Pfad diese Quote ansteigen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Ziel dieser Regelung ist es, verschiedene Heiztechnologien weiterhin zu ermöglichen und fossile Systeme schrittweise durch Beimischungen klimaneutraler Energieträger weiter zu betreiben.

„Mit der vorgesehenen Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und der Einführung einer Grüngas- beziehungsweise Grünöl-Quote für Gas- und Ölheizungen stärkt die Koalition fossile Heizungen. Gleichzeitig ist absehbar, dass der Gebäudesektor seine Klimaziele weiterhin deutlich verfehlen dürfte. Denn der in den Eckpunkten genannte zusätzliche Minderungsbeitrag von zwei Millionen Tonnen CO₂ bis 2030 steht in keinem Verhältnis zur bis dahin prognostizierten Zielverfehlung von rund 110 Millionen Tonnen CO₂“, betont Martin Krutz, Geschäftsführer der Daikin Airconditioning Germany GmbH.

Wirtschaftliche Risiken für Hauseigentümer

Aus Sicht von Daikin birgt die erneute Öffnung für fossile Heizsysteme auch wirtschaftliche Risiken für Haus- und Wohnungseigentümer. Denn die Wahl eines Heizsystems ist eine langfristige Investitionsentscheidung. Wer sich heute für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, bindet sich an steigende CO₂-Preise, regulatorische Unsicherheiten sowie perspektivisch hohe Kosten für die Bereitstellung und Beimischung von Biogas oder Bioöl. Mittel- und langfristig kann dies zu einem erheblichen Kostenrisiko werden.

Hinzu kommt, dass der Einsatz von grünem Wasserstoff im dezentralen Wärmemarkt aufgrund erheblicher Umwandlungsverluste energetisch ineffizient und kostenintensiv ist. Zudem bleibt offen, in welchen Mengen entsprechende Energieträger tatsächlich verfügbar sein werden – auch mit Blick darauf, dass Biomethan und grüner Wasserstoff vor allem auch in der Industrie gebraucht werden und dort aus volkswirtschaftlicher Perspektive einen höheren Nutzen entfalten als im privaten Heizungskeller.

Förderzusage und europäischer Rahmen als positive Elemente

Positiv bewertet Daikin die angekündigte Absicherung der Förderung für Wärmepumpen bis mindestens 2029. Entscheidend wird jedoch sein, wie verbindlich und in welchem Umfang die dafür benötigten Mittel tatsächlich hinterlegt werden. Ebenso begrüßt das Unternehmen die geplante 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht, da sie einen verlässlichen regulatorischen Rahmen schaffen kann.

Markttrend spricht für Wärmepumpen

Der Heizungsmarkt zeigte in den vergangenen Monaten bereits eine klare Entwicklung: Viele Eigentümer entschieden sich beim Heizungstausch für die Wärmepumpe – aufgrund hoher Effizienz, niedrigerer Betriebskosten und langfristiger Werthaltigkeit der Immobilie. Vor diesem Hintergrund dürften die vorgelegten Eckpunkte die Attraktivität der Wärmepumpe eher erhöhen als schwächen.

Offen bleibt aus Sicht von Daikin, ob das auf Basis der Eckpunkte ausformulierte Gesetz klimapolitisch dem bisherigen Gesetz gleichwertig sein und einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird. Solange hier zentrale Fragen ungeklärt sind, bleiben Unsicherheiten für Industrie, Handwerk, Hauseigentümer und Investoren bestehen.

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