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GEG-Novelle: Wohnungslüftung bietet Umsetzungsspielräume

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, Mindestanforderungen für die Raumklimaqualität in den Bereichen thermischer Komfort und Raumluftqualität (IAQ) festzulegen. Auch bei den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist die Innenraumqualität (IEQ) zu berücksichtigen und beispielsweise eine angemessene Belüftung sicherzustellen. Maßgeblich werden diese Vorgaben über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umzusetzen sein. Hierfür hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag erste Ziele formuliert: Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz.

Bild: EU

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Ein breites Verbändebündnis weist in einer gemeinsamen Position darauf hin, was die Wohnungslüftung zum Erreichen dieser politischen Ziele beitragen kann – vor allem wenn die Empfehlungen der EPBD zügig und umfassend umgesetzt werden. Weil die EU-Richtline empfiehlt, auch die Innenraumqualität und insbesondere die Raumluftqualität zu berücksichtigen, wäre es nicht im Interesse der Menschen und ihrer Gesundheit, die Umsetzung zu verzögern oder auf ein Minimum der Vorgaben zu beschränken. Das Verbändebündnis sieht in der GEG-Novellierung eine einmalige Chance, neben der Energieeffizienz, der Senkung von Treibhausgasemissionen und verringerten Energiekosten auch die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner stärker in den Vordergrund zu stellen. Denn Licht, Luft, Akustik und weitere Faktoren der IEQ wirken sich erheblich auf die Menschen im Gebäude aus. Schadstoffe in der Raumluft und eine unangemessene Temperatur oder Luftfeuchtigkeit können das Wohlbefinden beeinträchtigen, die Produktivität verringern und sogar gesundheitliche Probleme verursachen, z. B. durch schlechte Luftqualität, Schimmel oder ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern über die Luft.

Mit einer Lüftung mit Bedarfsregelung und insbesondere Wärmerückgewinnung lässt sich eine hohe Raumluftqualität sicherstellen und gleichzeitig der Heizwärmebedarf verringern. Der Klimaschutzbericht 2025 der Bundesregierung hat erst jüngst aufgezeigt, dass der Rückgang der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor erneut zu gering war. Dennoch wird im Klimaschutzbericht bei den wichtigen Handlungsfeldern für die Transformation des Gebäudesektors die Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Bedarfsregelung nicht einmal erwähnt. Sie ist aber eine überaus effiziente Möglichkeit, um den Heizenergiebedarf zu verringern.

Das Positionspapier von Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH, www.bdh-industrie.de), Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK, www.fgk.de), VfW – Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. (www.wohnungslueftung-ev.de), Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA, www.btga.de), Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks ZIV (www.schornsteinfeger.de), Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V. (DEN, www.den-ev.de), Bundesverband für Energieberatende e. V. (GIH, www.gih.de), HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. (www.hea.de) und Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V. (www.zds-schornsteinfeger.de) steht zum Download auf www.fgk.de unter „Dokumente/Literatur“.

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