Hygienegerechter Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
26.02.2026Der VDI (www.vdi.de) hat zwei neue Richtlinienentwürfe zum hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen vorgelegt. Die Entwürfe VDI 2047 Blatt 2 und VDI-MT 2047 Blatt 4 richten sich an Betreiber, Planer und Fachpersonal und zielen darauf ab, gesundheitliche Risiken durch luftgetragene Keime zu minimieren.
Hygienegerechter Betrieb mit VDI 2047 Blatt 2
Bild: clipdealer
Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber trägt die Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 gibt dem Betreiber umfassende Hinweise zum hygienegerechten Betrieb.
Die Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann – mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird.
Nicht behandelt werden Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, beispielsweise solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt zudem nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
Qualifiziertes Personal dank VDI-MT 2047 Blatt 4
Ergänzend bietet VDI-MT 2047 Blatt 4 dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine systematische Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt verbindliche Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.
Damit wird sichergestellt, dass nur fachkundiges Personal Wartungs-, Reinigungs- und Inspektionsarbeiten an hygienisch sensiblen Anlagen durchführt – ein entscheidender Baustein für den sicheren und hygienegerechten Betrieb.
Zu den beiden Richtlinienentwürfen können über die Webseite www.vdi.de/2047 bis 31.5.2026 Stellungnahmen abgegeben werden. Interessierte Fachkreise sind eingeladen, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Nach Auswertung der Einsprüche werden die Richtlinien finalisiert und als verbindliche VDI-Regelwerke veröffentlicht.
