Mehr Geld für Wärmepumpen im Marktanreizprogramm

Die Energiewende soll nicht länger vor den Heizungskellern stillstehen: 13 Millionen veraltete Heizungsanlagen müssten nach Branchenschätzungen im Sinne des Umweltschutzes ausgetauscht werden. Um bei einer Heizungsmodernisierung die höheren Anschaffungskosten für regenerative Heizungs­anlagen abzufedern, verbessert die Bundesregierung nun schon im zweiten Jahr in Folge die Förderbeding­ungen im Marktanreizprogramm.
 
Ab dem 15. August 2012 erhalten Käufer einer effizienten Wärmepumpenanlage grundsätzlich 400 Euro mehr als bisher – unabhängig davon, ob es sich um eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage oder ein erdgekoppeltes System handelt. Damit wird der Kauf einer Wärmepumpe bis 10 kW Leistung mit 2800 Euro belohnt, für eine 10-kW-Luftwärmepume spendiert der Staat 1300 Euro. Der Einbau eines Pufferspeichers von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Wärmeleistung wird mit zusätzlich 500 Euro belohnt. Wärmepumpen sollen zukünftig im Rahmen eines Smart Grid erneuerbaren Überschussstrom, zum Bei­spiel aus PV- und Windkraftanlagen, aufnehmen und so zur Entlastung der Netze beitragen. Nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten Wärmepumpenanlagen 2030 in der Größenordnung eines Pump­speicherkraftwerkes zum Lastmanagement beitragen.  
Die technischen Fördervoraussetzungen
bleiben gegenüber der letzten Novelle im vergangenen Jahr unverän­dert: Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 3,5 nachweisen, für erdgekoppelte Systeme gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 in Wohngebäuden bzw. eine JAZ von 4,0 in Nichtwohngebäuden; der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage ist in jedem Fall Pflicht. In Neubauten ist eine Förderung weiterhin grundsätzlich nicht möglich.  
Auch beim gewerblichen Teil des Marktanreizprogrammes, dem sogenannten KfW-Teil, gibt es Verbesserun­gen: Zukünftig erhält ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss auch, wer eine effiziente Großwärme­pumpen über 100 kW im Neubau installiert.  

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