Stellungnahme zum Referentenentwurf KWKG 2016

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) durch das BMWi wurde den Verbänden nur eine äußerst kurze Zeitspanne eingeräumt, dazu Stellung zu nehmen. Eine mündliche „technische „ Anhörung der Verbände, Landes- und Ressortvertreter fand mit Teilnahme auch des B.KWK, Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) bereits statt am 04.09.2015. Heute hat der B.KWK nun fristgerecht eine Stellungnahme an das BMWi gesandt nach Abstimmung in den zuständigen Verbandsgremien. Nach Auffassung des B.KWK enthält der Referentenentwurf leider eine Reihe von Änderungen gegenüber dem geltenden KWKG 2012, die den weiteren Ausbau der KWK hemmen oder gar zu einer Stagnation führen. Der B.KWK möchte mit der dem BMWi sowie weiteren Bundesministerien, den Bundestagsabgeordneten und den Wirtschaftsministerien der Bundesländer in der Stellungnahme übergebenen Änderungsvorschlägen erreichen, dass die hocheffiziente und flexible KWK ihren unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende als natürlicher Partner der fluktuierenden erneuerbaren Energien Wind und Sonne leisten kann. Das für das KWKG 2016 notwendige beihilferechtliche Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission in Brüssel hat das BMWi bereits am 28.08.2015 eingeleitet und auch die Ressortabstimmung mit den anderen Bundesministerien läuft bereits. Die Abstimmung über den Referentenentwurf  im Bundeskabinett soll schon am 23.09.2015 erfolgen und die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den 15.10. oder 05.11.2015 geplant. Das BMWi möchte erreichen, dass das KWKG 2016 am 01.01.2016 in Kraft tritt.

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