UV-Strahler in Abluftanlagen

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Ultraviolettes Licht kann Fettablagerungen in Abluftanlagen weitgehend verhindern und verringert Geruchsbelastungen, Brandlasten und Reinigungskosten. Kohlefilter alleine sollten also längst kein Thema mehr sein. Bei nicht sachgerechter Nutzung sind die UV-Reinigungssysteme aber nicht ungefährlich. Davor warnt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

UV-Strahler in Abluftanlagen

Schutz vor UV-Strahlung
Auf jeden Fall müssen alle betroffenen Bauteile des Abluftsystems der aggressiven UV-Strahlung dauerhaft standhalten. Grundsätzlich sollten Systeme bevorzugt werden, bei denen die UV-Strahler baulich lichtdicht von den Fettabscheidern entkoppelt sind. Sind die UV-Röhren dagegen unmittelbar hinter den Fettabscheidern angebracht, darf nie blaues Licht durchdringen. Ist im Arbeitsbereich blaues Licht erkennbar, sind die Fettabscheider für die UV-Anwendung nicht geeignet. Außerdem muss technisch sichergestellt sein, dass die UV-Strahler nicht betrieben werden können, wenn die Fettabscheider zur Reinigung ausgebaut werden.

Ozonaustritt verhindern
Im regulären Betrieb entsteht das Ozon in der Abzugshaube hinter den Fettabscheidern. Das ist ungefährlich, wenn alle Lüftungskanäle dicht sind und der Ventilator läuft. Keinesfalls aber darf die ozonhaltige Luft durch Lecks oder einen Lüftungskurzschluss im Freien (Wiederansaugen der Fortluft) in die Zuluft gelangen oder an anderen Stellen zu Ozonbelastungen führen. Sollte der Lüftungsventilator ausfallen, müssen die UV-Strahler automatisch abschalten.

Bei weitem nicht alle Anlagen, die von unterschiedlichen Herstellern angeboten werden, entsprechen den Anforderungen der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes. Umfassend beschrieben sind diese Anforderungen in der DIN-Norm EN 16282-8:2017 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung (Teil 8)“.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

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