Neues Energielabel für Heizgeräte

Am 26. September 2013 traten die Verordnungen zur Energieeffizienzkennzeichnung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern in Kraft. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist wird das neue Energielabel für alle betroffenen Raum- und Kombiheizgeräte sowie Warmwasserbereiter und -speicher verpflichtend. Verbraucher kennen das Prinzip seit Jahren von Kühlschränken, Waschmaschinen oder Geschirrspülern: Die bunten Etiketten kennzeichnen den Energieverbrauch von Elektrogeräten und helfen, deren Effizienz auf einen Blick einzuordnen.

Entsprechende Verordnungen im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie sind am 26. September 2013 in Kraft getreten. Zwei Jahre später, also ab dem 26. September 2015, dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr ohne Informationen zur jeweiligen Effizienzklasse angeboten oder beworben werden. Zunächst erstreckt sich die Skala für eine Dauer von vier Jahren von Klasse A++ bis Klasse G (Etikett I). Danach ist ab 2019 das Etikett II zu verwenden, das von A+++ bis D reicht. Die Energielabel müssen deutlich sichtbar außen auf den Geräten angebracht sein. Fest steht: Betroffen sind alle Heizgeräte in wasserbetriebenen Zentralheizungsanlagen, die zur Erzeugung von Wärme Erdgas, Heizöl oder Elektrizität nutzen, neben herkömmlichen Gas-, Öl- und Elektrokesseln also auch Kraftwärmekopplungsgeräte und Wärmepumpen. Wärmeerzeuger, die überwiegend gasförmige oder feste Biomasse, z.B. Holzpellets, nutzen, fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnungen.
 
„Aufgrund der hohen Effizienz von Wärmepumpen werden diese problemlos die oberen Labelklassen erreichen“, erklärt Karl-Heinz Stawiarski, der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V. und ergänzt: „Die verpflichtende Kennzeichnung der Energieeffizienz von Heizgeräten bedeutet mehr Transparenz an einer Schlüsselposition der Energiewende; schließlich sind Raumheizung und Warmwasserbereitung fast für die Hälfte unserer Energieverbräuche verantwortlich. Wenn auf einen Blick zu erkennen ist, welche Geräte wirklich effizient arbeiten, profitieren Umwelt und Verbraucher gleichermaßen.“
 
Eine Besonderheit stellt das sogenannte „Installer-Label“ dar. Bei diesem besteht die Möglichkeit, durch Kombination der Heizgeräte oder Warmwasserbereiter mit beispielsweise Solaranlagen oder besseren Temperaturregelungen höhere Klassen zu erreichen.

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