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Validiertes Monitoring-System

Einrichtungen zur Arzneimittel- und Wirkstoffherstellung, Blutgewinnung und -verarbeitung wie das Klinikum Pforzheim unterliegen strengsten regulatorischen Anforderungen. Im Vordergrund steht die Patientensicherheit, die durch gleichbleibend hohe Produktqualität sichergestellt werden soll. Nach EU-Richtlinien überwachen und dokumentieren validierte Monitoring-Systeme permanent die kritischen Umgebungsbedingungen in der Forschung, Herstellung und Lagerung von Medikamenten, Wirkstoffen und Blutprodukten. Das neue Gewebegesetz vom August 2007 schließt jetzt noch weitere Anwendungen in Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen in die Regulierung mit ein und schreibt ein validiertes Monitoring verbindlich vor.

Kühl- und Gefrierschränke für Blutprodukte und Reagenzien müssen ­– je nach Risikoklasse – ständig auf die durch Normen vorgegebenen Lagertemperaturen beziehungsweise Temperatur-Toleranzen überwacht werden. Die technischen Einzelheiten dazu sind in DIN 58 371 Blutkonserven-Kühlgeräte – Begriffe, Anforderungen, Prüfung – und in DIN 58 375 Plasmalager­ein­rich­tun­gen – Begriffe, Anforderung, Prüfung – festgelegt. Die Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben im laufenden Betrieb erfolgt durch validierte Monitoringsysteme nach den Richtlinien von EU GMP 2003/94/EG Annex 1, 11, 14 und 15 sowie der FDA CFR 21 Part 11, 210 und 211. In der Regel werden dabei die beeinflussenden Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Partikel permanent überwacht und dokumentiert.

Der Ursprung der Validierung liegt bei der pharmazeutischen Industrie, jedoch wurde in den letzten Jahren die Validierung auf die Bereiche Life Sciences und Lebensmittelherstellung und -distribution erweitert. Seit August 2007 ist das validierte Monitoring aufgrund des neuen Gewebegesetzes auch für Krankenhäuser, Institute und Forschungseinrichtungen relevant. Ausgangspunkt für das Gewebegesetz ist die Umsetzung der EU-Richtlinie „2004/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicher­heitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen“ in nationales Recht. Für viele Krankenhäuser und Institute bedeutet dieser neue gesetzlich festgelegte Qualitätsanspruch eine Überprüfung der Risikobewertung in den betroffenen Bereichen sowie in Folge eine Pflicht zur Nachrüstung entsprechender technischer Einrichtungen.


„CMT“ im Klinikum Pforzheim | Das Institut für Transfusions- und Laboratoriumsmedizin ist für die laboratoriumsmedizinische Betreuung und transfusionsmedizinische Versorgung der Patienten des Klinikums Pforzheim zuständig. Zum Institut gehört eine Blutspendezentrale mit einem Versorgungsauftrag zur Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten, FFP (Fresh Frozen Plasma) und Thrombozytenkonzentraten für mehrere Krankenhäuser der Region.

Im Institut dienen 45 Kühl- und Gefrierschränke zur Lagerung von Blutprodukten und Reagenzien. Die Temperatur in den Geräten wird überwacht und bei Über- bzw. Unterschreitung eines Grenzwertes ein entsprechender Alarm ausgelöst.


Analysephase | Die Risikobewertung wurde durch das Klini­kum selbst durchgeführt und ergab, dass 16 Kühl- und Ge­­frier­schränke GxP-relevant und in die Risikoklasse A einzu­stufen sind. In diesen Kühl- und Gefrierschränken muss gemäß DIN 58 371 und DIN 58 375 eine Temperatur von +4  °C ± 2 K respektive -34 °C ±4 K eingehalten werden. Die Temperaturüberwachung in den 16 Kühl- und Gefrierschränken der Risikoklasse A erfolgt durch kalibrierte Sensoren, die in Referenzkörper eingebaut sind, die den gleichen Temperaturverlauf wie die gelagerten Produkte haben. Um auch die Reagenzienkühlschränke der Risikoklasse B kontinuierlich zu erfassen, beschloss das Klinikum Pforzheim, ein Monitoring-System zur Überwachung aller 45 Kühl- und Gefrierschränke zu installieren. Das Unternehmen Siemens (www.siemens.de/buildingtechnologies) bietet mit „Compact Monitoring Technology“ („CMT“) eine solche Lösung an.


Die Lösung | Für die 45 Kühl- und Ge­frier­schränke erfolgte die Einrichtung des Monitoring-Systems „Compact Monitoring Technology“ mit drei zusätzlichen TX-I/O-Modulen im laufenden Betrieb. Für die komfortable Bedienung vor Ort wurden ein Monitor, eine Tastatur und ein Drucker angeschlossen. Eine zusätzliche Signalsäule mit Summer im Flur des Gebäudeabschnitts stellt die Alarmierung des Personals sicher.

Um einen möglichen Datenverlust zu minimieren, werden die automatischen Datensicherungen zusätzlich über das IT-Netzwerk des Klinikums gesichert.

Mit „CMT“ erhielt das Klinikum Pforzheim ein Monitoring-System, das auch mit zukünftigen Anforderungen wachsen kann und mit allen gängigen GMP-Richtlinien konform ist. Zusätzlich konnte der Validierungsaufwand durch die Systemlösung „CMT“ mit vorausgegangenem Factory Acceptance Test (FAT) minimiert werden. Für das Klinikum Pforzheim waren das branchenspezifische Know-how von Siemens sowie eine zukunftssichere Partnerschaft weitere Faktoren, die zur Entscheidung für die „CMT“-Lösung beigetragen haben.


Fazit | Das neue „CMT“-System von Siemens ist aufgrund seiner Vorkonfiguration mit werkseitigen Funktionstests eine wirtschaftliche und schnell umsetzbare Komplettlösung für alle Überwachungsaufgaben nach GxP- und FDA CFR 21-Richtlinien. Neue Gesetze wie das Gewebegesetz, aber auch die ständig steigenden Qualitätsanforderungen nach GAMP in den Bereichen Pharmazie, Medizintechnik, medizinische Diagnostik, pharmazeutische Chemie, Biotechnologie sowie Lebensmittelproduktion, -verpackung und -logistik erfordern von den betroffenen Branchen oft schnelles Handeln, um die verschärften gesetzlichen Vorgaben zeitnah umzusetzen. Die „Compact Monitoring Technology“ ist gerade für zeitlich festgelegte Nachrüstungsverpflichtungen ein optimales Komplettpaket, da es den Validierungsaufwand signifikant vermindert.

Axel Schlarb,

Siemens Building Technologies,

Frankfurt am Main

Glossar

GxP: Zusammenfassende Abkürzung für alle Richtlinien für Good Practice, zu deutsch „gute Arbeitspraxis“. Die GxP-Richtlinien, übrigens ohne gesetzliche Bindung, haben sich zum Standardregelwerk für die Validierung von Systemen in allen Bereichen von Life Sciences, also Medizintechnik und -diagnostik, Pharmazie, pharmazeutische Chemie, Biotechnologie und Lebensmittel etabliert. „x“ steht als Abkürzung für den jeweiligen Anwendungsbereich, z. B. Manufacturing (M), Distribution (D), Automated Manufacturing (AM)

GMP: Good Manufacturing Practice

GAMP: Good Automated Manufacturing Practice, gilt als Standardwerk für die Validierung computergesteuerter Systeme in der Pharmaindustrie und anverwandter Bereiche

GAMP 5: Ergänzungsrichtlinie zu GAMP, der so genannte „Good Practice Guide“. Aktuell gültig ist die seit Ende Februar 2008 zur Verfügung stehende Version 5

EU GMP 2003/94/EG: „Richtlinie 2003/94/EG der Kommission vom 8. Oktober 2003 zur Festlegung der Grundsätze und Leitlinie der guten Herstellungspraxis für Humanarzneimittel und für zur Anwendung beim Menschen bestimmte Prüfpräparate“

CFR: Code of Federal Regulations der US-Gesundheitsbehörde (FDA)

FDA: Food and Drug Administration (US-Gesundheitsbehörde)

FDA CFR 21: (auch FDA 21 CFR geschrieben) entspricht der Europäischen Richtlinie GMP – Good Manufacturing Practice –, wird aber im Gegensatz zur europäischen GMP jährlich neu aufgelegt, deshalb auch cGMP genannt, (c = current = laufend). Einzelheiten sind in CFR 21 niedergelegt

CFR 21 Part 11: electronic records, electronic signatures

CFR 21 Part 210: general

CFR 21 Part 211: current good manufacturing practice in manufacturing, processing, packing or holding of drugs, general

Life Sciences: Gesamtbegriff für die Bereiche Pharmazie, medizinische Diagnostik, Medizintechnik und Biotechnologie

Validierung: Unter Validierung versteht man in der Fachsprache der MSR/GA-Technik die Be­reit­stellung von objektiven Nachweisen, dass ein Gerät oder System die Anforderungen für einen spezifischen Gebrauch erfüllt. Basis sind heute zumeist die „Richtlinie für gute Arbeits­praxis – GxP“ sowie die Richtlinien der amerikanischen Gesundheitsbehörde (FDA)

Von der Gebäudeautomations-Gesamtlösung zum

Stand-alone-System

Die Verschärfung der Qualitätsanforderungen in der Life-Science-Industrie sowie bei der Lebensmittelherstellung, -lagerung und -verteilung nach GxP-Richtlinien bringt für die Regelungs- und Gebäudeautomationsbranche (GA) eine Reihe an Veränderungen mit sich. Während sich früher ganze Herstellungsprozesse und die dazu gehörende gebäudetechnische Peripherie wie Gebäudeautomations- und Regelungssysteme einer Validierung unterziehen mussten, tendieren Bauherren, Labor- und Fabrikausrüster sowie Dienstleister im Validierungsbereich heute zu dezentralen Lösungen als Stand-alone-System. Ein wesentlicher Vorteil – beispielsweise der „CMT“-Lösung der Siemens-Division Building Technologies (BT) – ist die vorkonfigurierte und werksseitig vorgetestete Komplettlösung, die den Vor-Ort-Aufwand minimiert und das Validierungsprocedere um rund 50 % reduziert. BT hat sich mit „CMT“ eine Alternative zu den in der GA-Branche praktizierten Verfahren geschaffen, serienmäßige GA-Systeme für die Validierung zu modifizieren, selbst wenn nur die Funktionen „Messen und Dokumentieren“ benötigt werden. Auch wenn validierte Gebäudeautomationssysteme für viele Fertigungslinien in der Life-Science-Industrie weiter ihre Berechtigung haben, so wächst der Markt aufgrund der neuen Gesetzeslage künftig überwiegend im Bereich der Stand-alone-Lösung. In den meisten Fällen reicht die Überwachung von Temperatur, Druck, Luftfeuchte und Partikelanzahl sowie die Dokumentation der Messwerte aus.

Eine Art Zäsur ist für viele Krankenhäuser und Institute das so genannte Gewebegesetz, also die Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG in nationales Recht, die meist mit einer Neubewertung des Risikos bestehender GxP-relevanter Einrichtungen verbunden ist. Dies führt wiederum zu einer höheren Nachfrage nach dezentralen validierungsfähigen Überwachungssystemen. Das von BT entwickelte „CMT“-System basiert auf den Erfahrungen aus weltweit mehr als 1500 Life-Science-Projekten.

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