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FSK

Verschärfte Anforderungen an Rohrdämmung

Wenn die neue Energieeinsparverordnung im Oktober 2009 in Kraft tritt, werden erstmalig auch Kälteverteilungsleitungen von raumlufttechnischen Anlagen in die Dämmpflicht einbezogen. Nach Überzeugung des Fach­ver­bandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) ist diese Dämm­vorschrift zwar ein wichtiger erster Schritt, für eine effiziente Redu­zierung der Wärmeverluste müssen in den kommenden Jahren jedoch grö­ßere Dämmdicken vorgeschrieben werden. Ebenfalls neu: Auch Wärmever­teil­leitungen, die an Außenluft grenzend verlegt sind, müssen nach der EnEV 2009 gedämmt werden.  

Nachdem mit der EnEV 2007 erstmals auch die Klimatechnik von Gebäuden be­rücksichtigt wurde, werden diese Anforderungen jetzt verschärft. Nach der neuen EnEV müssen Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen gedämmt werden. Die geforderte Dämmdicke von 6 mm entspricht nach Auffassung des Gesetzgebers dem heutigen Stand der Technik, der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) weist jedoch darauf hin, dass eine solche Dämmung weder zur Verminderung der Energieverluste noch zur Vermeidung von Tauwasser ausreicht. Die Anfor­derung kann daher nur als erster zukunftsweisender Schritt in Richtung Energie­einsparung betrachtet werden.

Bei der Planung kältetechni­scher Anlagen sollten bereits heute unbedingt grö­ßere Dämmdicken aus­geschrieben werden. Grundlage für die Berechnung opti­maler Dämmdicken bietet die VDI 2055, Blatt 1 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäude­ausrüstung“. Die etwas höhe­ren Investitionskosten machen sich schnell bezahlt. Aufgrund des hohen Kosten- und Ener­gieaufwandes zur Erzeugung tiefer Tem­peraturen in kältetechnischen Anla­gen werden die Anforderungen der EnEV in den kommenden Jahren weiter anstei­gen müssen.

Da sich die bisherigen Rege­lun­gen zur Dämmung von Wär­me­verteil- und Warm­was­ser­lei­tun­gen bewährt haben, werden sie mit nur einer wesentlichen Ände­rung übernommen: Nach der EnEV 2009 müssen jetzt auch Rohrleitungen ge­dämmt werden, die an Außenluft grenzend verlegt sind. Damit werden erst­malig auch Wärmeverteilleitungen in die Dämmpflicht genommen, die nicht im Ge­bäude bzw. der thermischen Gebäude­hülle verlaufen. Für diese Leitungen for­dert die EnEV eine so genannte 200 %-Dämmung, also eine Verdoppelung der Mindestdicke (vgl. Anlage 5, Tabelle 1 der EnEV). Diese Maßnahme befreit je­doch nicht von der Installation von Sicherheitssystemen zur Vermeidung von Frostschäden an Rohrleitungen und anderen An­lagen­teilen.

Der FSK weist darauf hin, dass trotz vorgeschriebener Dämmpflicht leider noch immer zahlreiche Heizungsanlagen nicht oder nicht ausreichend gedämmt wer­den. Das führt zu hohen Energieverlusten und immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch bei der Wärmebilanz eines Ge­bäudes wird die Dämmung von Rohrleitungen häufig nicht korrekt oder nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei amortisiert sich die Dämmung von Rohrleitun­gen, Armaturen, Rohr­schellen etc. oft bereits nach wenigen Monaten, wie mit Hilfe der VDI 2055 sehr einfach nachgewiesen werden kann. 

 

Weitergehende Informationen zur Rohrdämmung nach der EnEV 2009 finden Sie unter: www.fsk-vsv.de.

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