Zum Schutz der Ozonschicht
Die Europäische Kommission hat am 1. August 2008 einen Vorschlag zur Überarbeitung der derzeitigen Rechtsvorschriften zum Schutz der Ozonschicht vorgelegt. Mit dieser Überarbeitung sollen die derzeitigen Rechtsvorschriften, im Wesentlichen handelt es sich hier um die EG-VO 2037/2000, vereinfacht und dem Fortschritt beim Ausstieg aus der Produktion und Verwendung von ozonabbauenden Stoffen in der Europäischen Union Rechnung getragen werden.
Im Folgenden soll kurz dargestellt werden, in wie weit sich der neue Entwurf der Kommission auf die Kälte-Klima-Fachbetriebe (KKF) auswirkt. Die bisher wichtigsten Regelungen für die KKF aus der EG-VO 2037/2000 waren die Artikel 5 „Regelung für die Verwendung teilhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe“ , Artikel 16 „Rückgewinnung bereits verwendeter geregelter Stoffe“ und Artikel 17 „Austreten geregelter Stoffe“.
Verwendung von R22 | Gemäß Artikel 5 Abs.1 Buchstabe c) Nummer v) EG-Vo 2037/2000 darf ab dem 1. Januar 2010 keine R22-Frischware (und andere teilhalogenierte...
Yorick M. Lowin,
Bonn
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