Unternehmensnachfolge und Unternehmensverkauf

Teil 4: Vermögensverwaltung

Da auch in der Kälte-Klima-Branche wie überall in den nächsten Jahren ein Generationswechsel ansteht, wird für viele Unternehmer das Thema Nachfolge oder Verkauf zunehmend dringlicher. In unserer Serie veröffentlichen wir daher Beiträge, die sich mit den verschiedenen Aspekten eines solchen Übergangs beschäftigen. Um unnötige Steuern zu vermeiden und den späteren Nachlass in ihrem Sinne zu regeln, sollten Alt-Inhaber bereits frühzeitig vor dem Unternehmensverkauf für die zukunftsfähige und nachhaltige Verwaltung des frisch erworbenen Vermögens sorgen.

Beim Unternehmensverkauf wird auf einen Schlag aus der bisherigen Firma verfügbare Liquidität. Doch wieviel bleibt am Ende vom Verkaufserlös und wie legt man das Geld möglichst sinnvoll an? Diese Fragen kommen wohl bei jedem abgebenden Unternehmer früher oder später auf. Einerseits möchte der Staat über Steuern und Abgaben einen Teil des neu erworbenen Vermögens abschöpfen, andererseits sollte dieses rechtssicher angelegt werden, um ein gutes Auskommen für den angehenden Pensionär zu gewährleisten. Auch die Erben sollten dann noch möglichst viel vom Unternehmensverkauf profitieren.

„Wenn das Lebenswerk eines Unternehmers verkauft wird, gilt es, langfristig sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Steuerliche Gesichtspunkte, die Absicherung der Unternehmerfamilie und eine nachhaltige Investition des Verkaufserlöses stehen im Mittelpunkt“, erklärt Thomas Kettmann von der DRH Vermögensverwaltung. „In einer Zeit, in der die Inflation nahezu sechs Prozent beträgt, gibt es keine einfachen Lösungen.“ Bei der Vermögensstrukturierung gilt es, die gesamte Familie einzubeziehen, um Schenkungen innerhalb der Familie, Nießbrauchsrechte oder steuerliche Sonderthemen zu nutzen, wie die sogenannte „Güterstands­schaukel“. Wer hier nicht rechtzeitig tätig wird, erhöht nicht selten die steuerliche Belastung des Unternehmers beim Verkauf.

Die Arbeit beginnt bereits vor dem Unternehmensverkauf. Teilweise werden Pensionszusagen ausgegliedert oder Gesell­schaftsanteile neu geordnet, um einen reibungslosen Ablauf des Verkaufsvorganges zu garantieren. Danach führt DRH eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Gesamtvermögens durch. Der Ist-Zustand wird definiert und die zukünftige Struktur des Vermögens mit dem Mandanten besprochen.

Fehler beim Unternehmensverkauf vermeiden

„Wer die Finanzierung seines Lebensabends und seinen Nachlass regeln möchte, muss sich viele Fragen stellen und passende Antworten finden. Das alles können wir bereits vor dem Unternehmensverkauf mit dem Inhaber klären“, sagt Kettmann. In vielen Fällen wird ein unabhängiger Vermögensverwalter von der ENWITO ins Boot geholt, die unter der Marke intelligentis Unternehmer beim Verkauf ihrer Firma begleitet. Geschäftsführer Matthias Ehnert erklärt: „Ein Inhaber verkauft sein Lebenswerk nur einmal. Dabei kann er viele Fehler machen. Um diese zu vermeiden, einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen und diesen sicher anzulegen, begleiten wir ihn gemeinsam und finden die für ihn passenden Lösungen.“

Thomas Kettmann empfiehlt seinen Klienten in vielen Fällen eine eigene GmbH oder GbR zu installieren – nicht zuletzt, weil hier die Satzung unkompliziert geändert werden kann und die rechtlichen Hürden und Kosten der Gründung gering sind. Aber auch die Gründung einer Unternehmerstiftung kann eine Möglichkeit sein, Vermögen langfristig zu schützen, Erträge der Familie zuzuführen und das Vermögen über Generationen zu erhalten. Diese Gesellschaften investieren zumeist in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen (Aktien), festverzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe (z.B. Gold) und alternative Investments. Dabei gibt der Kunde den Rahmen der Anlagestrategie vor.

Auszahlung in vermögensverwaltende GmbH

„Es ist wichtig, die Transaktionsstruktur bereits beim Unternehmensverkauf zu berücksichtigen“, erklärt Ehnert. „Eine Auszahlung des Verkaufspreises direkt in eine vermögensverwaltende GmbH erspart Abgaben.“ Zu versteuern sind dann nur die Gehälter der GmbH-Beschäftigten sowie Entnahmen der Anteilseigner. Kettmann ergänzt: „Eine Kapitalgesellschaft kann Vermögen auch an andere Familienmitglieder und Generationen transferieren, ohne dass der Inhaber die Bestimmung darüber aufgibt.“ Die Gründung einer solchen vermögensverwaltenden Gesellschaft ergibt nach seiner Auffassung Sinn, wenn das Vermögen die gesetzlichen Freibeträge deutlich übersteigt.

„Durch gute Gestaltung im Vorfeld einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Ver­mögensverwaltung wird beim Unternehmensverkauf mehr Netto vom Brutto übrigbleiben“, ist sich der Unternehmensnachfolge-Spezialist Ehnert sicher. Deshalb empfiehlt er seinen abgabewilligen Unternehmern, frühzeitig Spezialisten für die Vermögensverwaltung hinzuzuziehen. Wenn diese dann noch die Bedürfnisse, Wünsche und sozialen Gegebenheiten des Firmeninhabers berücksichtigen und individuelle ­Lösungen entwickeln, steht einer sorgenfreien Zukunft kaum etwas im Wege.

DRH Vermögensverwaltung …

… hat als privater Vermögensverwalter seit 1998 seinen Sitz in Dresden und Zwickau. In den Bereichen Vermögensverwaltung, Anlageberatung und als zertifizierter Family Officer betreut DRH sowohl Privatkunden als auch Firmen und Institutionen in und außerhalb Sachsens. Für eine erfolgreiche Wertentwicklung analysieren die Spezialisten die Kunden-Vorgaben, wägen Risiken ab und entwickeln zielgerichtete Anlagestrategien. Dabei setzt das Unternehmen auf aktive Portfolio-Steuerung, individuelle Strategien und den stets persönlichen Austausch mit den anspruchsvollen Mandanten.

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