Ergänzungen und Korrekturen der MLAR

Die neue Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR), Fassung 10. Februar 2015 (Redaktionsstand 5. April 2016), wurde veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen
In Kapitel 1 (Geltungsbereich) und in Kapitel 2 (Begriffe) sind einige Anpassungen zu beachten. Unter 2.2 (elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten) fließt die europäische Klassifizierung ein.

In Kapitel 3 (Leitungsanlagen in Rettungswegen) werden jetzt Sicherheitsschleusen und vorgeschriebene Vorräume den notwendigen Treppenräumen gleichgesetzt.

Unter 4.2 (Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände) sind jetzt auch dichtgepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser zulässig. Eine Einschränkung gibt es unter 4.3.4 (einzelne Rohrleitungen mit oder ohne Dämmung in Wandschlitzen oder mit Ummantelung). Hier dürfen nur noch einzelne Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis 110 mm (bisher 160 mm) durch Decken geführt werden. Werden Rohrleitungen in Wandschlitzen verlegt, ist hinter den Wandverschlüssen eine zusätzliche Dämmung bzw. dickere, mehrlagige Platten zu verwenden.

In 5.2.2 (Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt) ist eine Nachweispflicht (Dokumentation) zu erstellen. Unter 5.3 (Dauer des Funktionserhalts) ist nun auch bei automatischen Feuerlöschanlagen ein Funktionserhalt von 90 Minuten gefordert.

Für Rohrleitungen sind die Ausführungen nach den Erleichterungen der MLAR interessant, da mit ihr Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Wände und Decken kostengünstig hergestellt werden können. In diesem Bereich sind nur geringe Veränderungen vorgenommen worden.

Für Fachleute stehen Vergleiche der MLAR 2005 zur MLAR 2015 bei der UBA Tec EuropaGmbH (Berlin) unter Broschüren und technische Informationen zur Verfügung.

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