VDMA: Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen

Das VDMA-Einheitsblatt 24020-4 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit CO2 als Kältemittel oder Wärmeträger unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Bei Anwendung von CO2 als Wärmeträger bezieht sich dieses Einheitsblatt nur auf den Wärmeträgerkreislauf. Bei Einsatz weiterer Kältemittel (z.B. Kaskade) gelten die weiteren Teile des VDMA-Einheitsblattes 24020 entsprechend zusätzlich.
VDMA 24020-4 ist der vierte Teil der Einheitsblattreihe „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen“:
Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen
Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß EN 378)
Teil 3:  Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln – ausgenommen Ammoniak
Teil 4:  Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO2 – R744)
VDMA 24020-4 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und soll die Betreiber bei der Erfüllung der Betreiberpflichten unterstützen.
Es enthält Anhänge, in denen Auszüge aus den geltenden Regelwerken wieder­gegeben werden. Diese Anhänge dienen als Erläuterung zu den entsprechenden Abschnitten.
Das VDMA-Einheitsblatt wurde unter Federführung der Fachabteilung Kälte- und Wärmepumpentechnik im VDMA in Zusammenarbeit mit Betreibern, Berufsgenossenschaften, Bundesfachschulen, dem Handwerk, der Industrie, wissenschaftlichen Einrichtungen, Behörden und Technischen Überwachungsvereinen verfasst.
Der Entwurf von VDMA 24020 wird in den DIN-Mitteilungen bekannt gegeben. Stellungnahmen können dann innerhalb von 2 Monaten an die Fachabteilung Kälte- und Wärmepumpentechnik im VDMA gerichtet werden. Parallel zur Veröffentlichung in den DIN-Mitteilungen steht der Entwurf zum Download auf der Internetseite des VDMA unter www.vdma.org zur Verfügung.

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