QualitätsVerbund Planer am Bau

EU-Vergaberechtsreform: QualitätsVerbund Planer am Bau legt Positionspapier vor

Die EU plant, das gesamte Vergaberecht grundlegend neu zu ordnen: Die bisherigen EU-Vergaberichtlinien sollen durch eine unmittelbar geltende EU-Vergabeverordnung ersetzt werden. Die EU-Kommission will ihren offiziellen Vorschlag am 9. September 2026 veröffentlichen; ein Entwurf ist bereits im Juli 2026 bekannt geworden. Für Architektur- und Ingenieurbüros, die öffentliche Aufträge bearbeiten oder anstreben, hätte die Reform weitreichende Folgen: Nationale Schutzmechanismen – etwa zur losweisen Vergabe oder zu Qualitätsanforderungen – könnten geschwächt werden, weil eine EU-Verordnung nationales Recht in zentralen Punkten verdrängen kann. Vor diesem Hintergrund hat der QualitätsVerbund Planer am Bau (www.planer-am-bau.de) ein Positionspapier erarbeitet und an die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Bundesingenieurkammer (BIngK) sowie das Architects’ Council of Europe (ACE) übermittelt.

Das EU-Vergaberecht im Wandel – mehr Qualität im Fokus.
Bild: QV_PaB

Das EU-Vergaberecht im Wandel – mehr Qualität im Fokus.
Bild: QV_PaB
„Gerade kleine und mittlere Planungsbüros brauchen im EU-Vergaberecht klare Leitplanken, damit Qualität nicht im reinen Preiswettbewerb untergeht“, sagt Dr.-Ing. Knut Marhold, Initiator des QualitätsVerbunds Planer am Bau.

Vier Kernforderungen für faire Verfahren und belastbare Qualität

Im Positionspapier formuliert der QualitätsVerbund Planer am Bau vier zentrale Forderungen, die aus Sicht der Praxis entscheidend sind, damit öffentliche Vergaben auch künftig qualitätsgerecht, mittelstandstauglich und nachvollziehbar bleiben:

  • Unabhängig geprüfte Qualifikationsnachweise anerkennen: Branchenspezifische, unabhängig zertifizierte Nachweise müssen als zulässiger Eignungsbeleg anerkannt werden. Als Beispiel nennt der QualitätsVerbund das QualitätsZertifikat Planer am Bau, das durch den TÜV Rheinland unabhängig zertifiziert wird und auch bei öffentlichen Auftraggebern anerkannt ist.
  • Verhältnismäßige Eignungsanforderungen für KMU: Umsatz-, Referenz- und Versicherungsanforderungen müssen sich am Auftragswert orientieren – nicht an Strukturen großer Planungseinheiten.
  • Planungsleistungen eigenständig vergeben: Planungsleistungen müssen als eigenständige Fachlose ausgeschrieben werden – und dürfen nicht in Generalunternehmerstrukturen „versteckt“ werden.
  • Qualität vor Preis als Pflicht verankern: Angebote, die eine qualitätsgerechte Leistung nicht finanzieren können, müssen ausgeschlossen werden. Werden konkrete Lösungsvorschläge verlangt, müssen diese vergütet werden.

Austausch mit der BAK: Breite Übereinstimmung – Qualitätsnachweise als Ergänzung

Im Austausch mit der Bundesarchitektenkammer wurde nach Angaben des QualitätsVerbunds deutlich, dass es inhaltlich in weiten Teilen Übereinstimmungen gibt. Die BAK setzt – auch in der politischen Kommunikation – u. a. Schwerpunkte bei Losvergabe, Planungswettbewerben und fairer Vergütung. Aus Sicht des QualitätsVerbunds wird jedoch ein Punkt in der öffentlichen Debatte bislang zu selten konkret adressiert: Wie können Auftraggeber die Qualität von Planungsbüros objektiv beurteilen – jenseits von Preis und Referenzlisten? Genau hier setzt das Positionspapier an und will eine Lücke schließen.

Appell: Jetzt Stellung beziehen – bevor Regeln festgeschrieben sind

Der QualitätsVerbund Planer am Bau ruft Planerinnen und Planer dazu auf, die Diskussion zur Reform nicht zu unterschätzen. Sollte die EU-Vergabeverordnung in der Tendenz des Entwurfs umgesetzt werden, drohen insbesondere für kleine und mittlere Planungsbüros zusätzliche Hürden, weniger Schutz und mehr Preiswettbewerb. Umso wichtiger sei es, dass fachliche Praxisargumente frühzeitig in den Prozess eingebracht werden.

Das Positionspapier steht nachfolgend und unter https://planer-am-bau.de/artikel/eu-vergaberecht-im-umbruch-qualitaetsverbund-planer-am-bau-bezieht-stellung öffentlich zum Herunterladen bereit (deutsch + englisch).