Förderung von Mini-BHKW

Neue Mini-Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer Leistung bis zu 20 kW elektrisch werden wieder gefördert. Voraussetzung dafür: Es handelt sich um Bestandsbauten, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt oder für die eine Bauanzeige erstattet wurde. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung und startet für Anlagen bis 1 kW mit 1500 Euro. Die maximale Förderung für ein Mini-BHKW mit 20 kW elektrisch beträgt 3500 Euro. Anträge können ab dem 1. April beim BAFA eingereicht werden. Weitere Informationen zu dem Programm sowie die Antragsunterlagen bietet die Homepage der KfW (www.kfw.de).

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