Gefährliche Kältemittelflaschen

Der Umgang mit natürlichen Kältemitteln wird künftig durch die F-Gas-Verordnung  zum Tagesgeschäft von Kälteanlagenbauern gehören. Diese Kältemittel sind jedoch mit Vorsicht „zu genießen“, denn sie sind entweder toxisch wie Ammoniak, haben eine erstickende Wirkung wie Kohlendioxid oder sind brennbar wie Propan. Vergiftet, erstickt, verbrannt – nichts davon möchte man selbst einmal erfahren.

Trotzdem ist es aber anscheinend bei manchen Servicetechnikern immer noch nicht in den Köpfen angekommen, dass der Umgang mit diesen Kältemitteln größte Sorgfalt erfordert. Oder wie soll man es sonst erklären, dass bei einem Kältemittelhändler jüngst eine R134a-Flasche abgegeben wurde, die statt R134a über 5 kg Propan enthielt. Ohne zu kontrollieren, welches Kältemittel in der Anlage enthalten war, hatte der Handwerker das Propan in eine leere R134a-Kältemittelflasche, die gerade griffbereit war, abgefüllt. Es war ein absoluter Glücksfall, dass niemand hierbei zu Schaden kam, was sowohl beim Absaugen des Propans an der Kälteanlage als auch beim Händler bei der Inhaltsanalyse der Kältemittelflasche leicht hätte passieren können.

Ob es daran liegt, dass in der Kältebranche jahrzehntelang mit den sogenannten Sicherheitskältemitteln sorglos umgegangen werden konnte, oder daran, dass man geneigt ist, Gefahren, denen man täglich ausgesetzt ist, weniger Beachtung zu schenken (frei nach §3 des Kölschen Grundgesetzes „Et hätt noch immer jot jejange“) – die Gefahren durch natürliche Kältemittel werden leider viel zu oft unterschätzt. Jeder Handwerksmeister sollte es daher in seinem Betrieb zur Chefsache machen, bei seinen Leuten mit größtem Nachdruck auf die Gefahren hinzuweisen und kompromisslos einzuschreiten, wenn einmal die nötige Sorgfalt fehlen sollte.

Das genannte Beispiel mit Propan zeigt aber noch ein anderes Problem auf. Im Beitrag „Das EPEE-Gapometer“ in KKA 3/2016 wurde vorgerechnet, dass durch die Reduzierung der Kältemittelmengen in Europa im Jahr 2018 wiederaufbereitetes Kältemittel in einer Größenordnung von ca. 24 Megatonnen CO2-Äquivalenten zum Einsatz kommen muss, um die Vorgaben der F-Gas-Verordnung erfüllen zu können. Viel zu oft werden aber auch heute noch Kältemittelflaschen nicht absolut sortenfrei befüllt, so dass sie nicht wiederaufbereitet werden können und nur die thermische Spaltung, sprich Vernichtung, des Kältemittels übrig bleibt. Bereits bei einer geringen Verunreinigung durch ein anderes Kältemittel kann das Kältemittel nicht weiter genutzt werden. Neben dem Schutz der eigenen Person und der Mitarbeiter ist es also auch eine dringende Pflicht jedes Einzelnen und im Sinne der gesamten Kältebranche, wenn man beim Umgang mit Kältemitteln so sorgfältig wie möglich vorgeht.

 
Ihr Christoph Brauneis

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