Kältemittel-Aufbereitung in drei Schritten erklärt

Ressourcenschonung und Umweltschutz

Mit der Umsetzung der F-Gas-Verordnung und dem nächsten Reduktionsschritt auf 45 % der ursprünglich verfügbaren Menge an CO2-Äquivalenten von 2015 gibt es im Kältemittelmarkt kurz- und mittelfristig einige Unsicherheiten, was die Verfügbarkeit traditioneller Kältemittel betrifft. Der Aufbereitung von Kältemittel kommt daher eine große und zunehmend wachsende Bedeutung zu.

Die Daikin-Gruppe arbeitet daran, den Markt zu stabilisieren und die Verfügbarkeit aller Kältemittel sicherzustellen, um Unternehmen und den Markt zu unterstützen. Daikin deckt alle Stadien im Lebenszyklus von Kältemitteln ab: von der Herstellung über das Nachfüllen der Klimaanlagen, den Verkauf und den Kundendienst bis hin zur Rückgewinnung des Gases nach der Außerbetriebnahme, um die ordnungsgemäße Aufarbeitung der Produkte zu gewährleisten. Diese können wieder auf den Markt gebracht werden und vermindern somit die Umweltbelastung, da sie nicht zerstört werden und weiter in ihrer vorgesehenen Anwendung genutzt werden können.

Schritt 1: Rückgewinnung!

Durch die ordnungsgemäße Rückgewinnung des gebrauchten Kältemittels tragen Sie dazu bei, die Emissionen in die Atmosphäre zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Zusätzlich helfen Sie, die Verfügbarkeit von F-Gasen in naher Zukunft sicherzustellen.

Die ordnungsgemäße Rückgewinnung von Kältemitteln ist die wichtigste, erste Maßnahme, die Sie ergreifen müssen, um die F-Gas-Verordnung zu erfüllen. Dies trägt dazu bei, dass die von der Europäischen Kommission festgelegten EU-Klimaziele erreicht werden.

Lassen Sie bei Demontage- oder Wartungsarbeiten das Kältemittel nicht in die Atmosphäre ab. Füllen Sie zurückgewonnenes Kältemittel in die dafür vorgesehenen und geeigneten grauen Behälter ab. Bitten Sie Ihren Gaslieferanten oder Großhändler, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Achten Sie darauf, die Behälter bei der Rückgewinnung nicht zu überfüllen, und geben Sie diese zwecks ordnungsgemäßer und umweltfreundlicher Verwertung an den Gaslieferanten zurück. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, fragen Sie Ihren Gaslieferanten- oder -händler danach, was mit dem zurückgewonnenen Kältemittel passiert und welcher Behandlung es unterzogen wird.

 

Schritt 2: Recycling ist nicht gleich Aufbereitung!

Wenn Sie sich fragen, ob Recycling und Aufbereitung von Kältemitteln das Gleiche ist, lautet die Antwort: Nein. Oftmals im Sprachgebrauch ähnlich verwendet, unterscheiden sie sich doch wesentlich in Bezug auf Umweltauswirkung und Qualität nach der Behandlung.

Beim Recycling wird von einer einfachen Reinigung gesprochen, bei der Öl, Wasser und Feststoffe entfernt werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, z.B. durch Umfüllen über einen Filter in einen anderen Behälter. Das passiert häufig vor Ort. Recycling unterliegt keinem standardisierten Verfahren. Eine Qualitätskontrolle, z.B. durch eine Analyse des recycelten Kältemittels, findet nicht statt. Bei der späteren Verwendung kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass durch die mangelnde Qualität des recycelten Kältemittels Komponenten der Kälteanlage beschädigt werden können.

Im Gegensatz zum Recyceln hat die Aufarbeitung zum Ziel, das zurückgewonnene Kältemittel auf ein Qualitätsniveau zu bringen, das in seinen Eigenschaften gleichwertig zu neu produzierten Kältemitteln ist. Dabei werden nicht nur Öl, Feuchtigkeit und Verunreinigungen entfernt, sondern auch nicht-kondensierbare Gase, die die Kältemittel nach ihrer Rückgewinnung enthalten. Bei der Aufarbeitung von Kältemittel-Mischungen wird zusätzlich die standardisierte Zusammensetzung wiederhergestellt. Diese Behandlung muss in einer speziell für die Aufarbeitung von Kältemitteln konzipierten Anlage durchgeführt werden, die beispielsweise Daikin in seinem Werk im Industriepark Frankfurt-Höchst betreibt. Die aufgearbeiteten Kältemittel müssen immer die Qualitätsstandards für neu produzierte Kältemittel erfüllen und ordnungsgemäß identifiziert und gekennzeichnet sein.

Aufbereitete Produkte sind leicht rückverfolgbar und sollten nur von vertrauenswürdigen Gas- und Großhändlern bezogen werden. Zertifizierte aufgearbeitete Kältemittel unterliegen denselben Qualitätsstandards und denselben Leistungsparametern wie bei neu produzierten Kältemittel und können daher ohne Risiko in derselben Anwendung verwendet werden.

 

Schritt 3: Wiederverwendung!

Aufgearbeitete Kältemittel haben genau die gleichen Eigenschaften und Zusammensetzung wie neu produzierte Kältemittel und können in den gleichen Anwendungen eingesetzt werden. Zögern Sie nicht, sie zu verwenden, da diese Kältemittel keine Komponenten Ihrer Kälteanlage angreifen, keine Leistungsprobleme verursachen und die Effizienz der Maschinen nicht beeinträchtigen. Da die F-Gas-Verordnung den Einsatz bei Wartungsarbeiten oder neuen Maschinen nicht eingeschränkt hat, erhalten Sie außerdem die Garantie, dass Sie Ihren Kunden auch in Zukunft den Service anbieten können.

Fragen Sie Ihren Kältemittel-Lieferanten oder Großhändler Ihres Vertrauens, Sie mit zertifizierten aufgearbeiteten Kältemitteln zu versorgen und kaufen Sie nicht aus unzuverlässigen Quellen. Misstrauen Sie billigen Angeboten. Aufgearbeitete Kältemittel müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Fragen Sie beim Kauf von aufgearbeiteten Kältemitteln immer nach einer Zertifizierung für die Aufarbeitung, einer Analyse und nach dem Ort, an dem sich die Aufbereitungsanlage befindet. Die Verwendung von gefälschten Kältemitteln in Geräten bei Wartungsarbeiten kann zu ernsthaften Pro­blemen führen, insbesondere im Kompressor, was zum Ausfall der Maschine führen kann. Durch ordnungsgemäße Rückgewinnung von gebrauchten Kältemittel und die Verwendung aufgearbeiteter Kältemittel tragen Sie Ihren Anteil zum Umweltschutz bei. Freuen Sie sich darüber, Ressourcen zu schonen und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Wenn Sie weitere Informationen darüber erhalten möchten, was Daikin zum Schutz der Umwelt unternimmt, besuchen Sie uns unter www.daikinchem.de oder schreiben Sie uns an
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