Kältemittel werden teurer – Folgen des Phase-Downs

Über die Inhalte und Konsequenzen der novellierten F-Gase-Verordnung ist in der KKA bereits x-fach berichtet worden. Die Details sollen an dieser Stelle daher nicht ein weiteres Mal erörtert werden. Ich möchte das Thema aber dennoch aufgreifen, weil 2016 die erste Stufe des sogenannten Phase-Down-Szenarios greifen wird. Die verfügbare Menge an HFKW-Kältemittel (umgerechnet in CO2-Äquivalente) wird 2016 im Vergleich zum Status Quo um 7 % abgesenkt. Dieser Wert gilt dann für 2016 und 2017 gleichermaßen. 2017 wird trotzdem noch einmal eine Verschärfung der Situation erfolgen, weil dann auch die vorbefüllten Produkte in die Quotierung mit einbezogen werden. Für vorbefüllte Produkte ist eine Quote von 11 % vorgesehen. Die frei am Markt verfügbare Menge an HFKW-Kältemittel wird also im Vergleich zu 2015 um 18 % sinken.

Die ersten Konsequenzen hieraus sind bereits spürbar: So haben die Kältemittelhersteller Mexichem und Chemours schon Preiserhöhungen für fluorhaltige Kältemittel um bis zu 15 % angekündigt. Wenn eine Absenkung der Quote um 7 % bereits eine derartige Preiserhöhung nach sich zieht, dann darf jeder einmal im Kopf hochrechnen, was der Branche in 2018 blühen wird, wenn der erste wirklich schmerzhafte Einschnitt kommt. Dann geht die Quote nämlich auf 63 % runter, 2021 sind es dann noch 45 %, 2024 31 %, 2027 24 % und 2030 noch 21 %.

Nur die wenigsten Unternehmer nehmen freiwillig Geld in die Hand, um etwas für die Umwelt zu tun, wenn sie nicht gleichzeitig selbst davon profitieren können. Wenn es aber an den Geldbeutel geht, dann kommt meist Bewegung ins Spiel. Es ist daher davon auszugehen, dass im kommenden Jahr so mancher Betreiber einer Kälteanlage, der sich derzeit noch im Dornröschenschlaf befindet, aufwachen wird. Und allerspätestens dann sollten Anlagenbauer und Planer die passenden Antworten parat haben, wie man der F-Gase-Verordnung technisch begegnen kann. Welche Ersatzkältemittel bieten sich an? Was muss beim Umgang mit natürlichen Kältemitteln beachtet werden? Bis wann muss ich bei welcher Anwendung zwingend etwas verändern? Wann und für welche Kältemittel greifen Serviceverbote? Welche Fördertöpfe lassen sich nutzen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen müssen im Kundengespräch wie aus der Hüfte geschossen kommen, sonst verspielt man das Vertrauen beim Kunden, dass man der richtige Partner für die Umsetzung der komplexen technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der F-Gase-Verordnung ist.

Nehmen Sie also als Lektüre für die Weihnachtsferien statt eines Krimis am besten die letzten beiden Jahrgänge der KKA mit nach Hause und machen Sie sich schlau, was auf Sie und unsere Branche zukommt.

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2016.

Ihr Christoph Brauneis

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