Ohne Kontrollen bewegt sich nichts

Nehmen wir einmal an, Sie wüssten mit Sicherheit, dass alle Ordnungshüter in Ihrer Stadt nicht da sind: Würden Sie Geld in eine Parkuhr werfen? Wohl kaum. Wer keine Kontrollen oder Sanktionen zu erwarten hat, der pfeift auch auf Regeln, die ihn Geld kosten oder die lästig sind.
Auch in unserer Branche gibt es Regeln und Verordnungen, an die sich eigentlich jeder halten müsste. Fehlt jedoch die Kontrolle oder hat man keine Sanktionen zu erwarten, werden sie nicht eingehalten.

Ein Beispiel: In der F-Gase-Verordnung ist festgeschrieben, dass Kältemittel nur an Personen verkauft werden dürfen, die die notwendige Sachkunde für den Umgang mit Kältemittel nachweisen können. Niemand dürfte also im Baumarkt ein vorbefülltes Splitgerät verkauft bekommen, ohne nachweisen zu können, dass dieses auch von jemandem mit der nötigen Sachkunde eingebaut wird. Und wer auf Amazon einmal den Begriff „Kältemittel“ eingibt, wird sich wundern, dass jeder X-Beliebige dort Kältemittelflaschen kaufen kann.

Beim „Runden Tisch Supermarktkälte“ im September 2015 (siehe Nachbericht auf S. 74) erhielt VDKF-Präsident Wolfgang Zaremski, als er diese Probleme gegenüber Vertretern des Bundesumweltministeriums ansprach, als Reaktion aber nur ein ratloses Schulterzucken. Man wisse in Berlin sehr wohl um diese Umstände, habe aber aus unterschiedlichsten bürokratischen Gründen keine Handhabe dagegen vorzugehen.

Hoffnung hatten daher viele auf den nun vorliegenden Entwurf zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung gesetzt. Wer jedoch erwartet hatte, dass jetzt entsprechende Sanktionsregelungen hinsichtlich entsprechender Bestimmungen in der neuen F-Gase-Verordnung getroffen werden, muss enttäuscht bzw. vertröstet werden. „Ohne entsprechende Sanktionsvorschriften erweisen sich diese wohlgemeinten Regelungen derzeit als reiner Papiertiger“, so formuliert es der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) in einer Pressemitteilung. Im Verordnungsentwurf sind nämlich für die genannten Regelungen keine Sanktionen vorgesehen.

Der Grund: Es wird zwar gefordert, dass nur zertifizierte Personen mit Kältemittel hantieren dürfen, man hat es aber bisher nicht geschafft, die Anforderungen zu benennen, die für eine Zertifizierung erforderlich sind. Es ist also weiter Geduld gefordert, bis die überarbeitete ChemKlimaSchutzV verabschiedet ist, in der dann die entsprechenden Sanktionsbestimmungen enthalten sein sollen. „Dabei wäre es überaus wünschenswert, wenn die wegen der neuen F-Gase-VO notwendig gewordene Überarbeitung der ChemKlimaSchutzV und ChemSanktionsV synchron und vor allem zügig über die Bühne ginge“, fordert der ZVKKW – eine Forderung, der sich die KKA-Redaktion nur anschließen kann.

Ihr Christoph Brauneis

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