F-Gas-Verordnung im Fokus: Ab 01.01.2027 wird die verfügbare Menge an fluorierten Kältemitteln weiter reduziert
22.09.2026Warum auch Betreiber von R404A-/R448A-/R449A-Anlagen jetzt vorausschauend handeln sollten
Bild: Kälte Eckert GmbH
Die rechtlichen Vorgaben der EU-F-Gas-Verordnung und deren schrittweise Beschränkungen sind im Markt bekannt. Dennoch besteht für viele Betreiber industrieller und gewerblicher Kälteanlagen aktuell konkreter Handlungsbedarf. Betroffen ist insbesondere das Kältemittel R404A und auch Anlagen, die noch mit den etablierten Übergangskältemitteln R448A und R449A betrieben werden. Da ein Großteil des bestehenden Anlagenparks in Deutschland nach wie vor mit synthetischen Kältemitteln arbeitet und der Umstieg auf umweltfreundliche, natürliche Alternativen oft aufgeschoben wurde, wächst der Handlungsdruck vor dem Hintergrund der fortschreitenden Quotenverknappungen und den damit verbundenen Preis- und Verfügbarkeitsrisiken spürbar.
Fristen, Kosten und Zukunftssicherheit im Blick, Prozesse im Griff
„Der Handlungsbedarf ist real und messbar, sollte aber nicht zu übereilten Entscheidungen führen", erklärt Holger Eckert, Geschäftsführer der Kälte Eckert GmbH (www.kaelte-eckert.de) „Wer die Anpassung oder Modernisierung seiner Kälteinfrastruktur jetzt aktiv angeht, sichert seine Betriebsfähigkeit langfristig und schützt sich vor unvorhergesehenen Kosten. Wichtig ist ein vorausschauender Fahrplan statt reaktiver Notlösungen im Falle einer späteren Störung."
