Sinnvolle Sachkunderegelung

Das Bundesumweltministerium (BMU) veröffentlichte zum 20. Juni 2014 ein „Eckpunktepapier für eine Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen inkl. Naturzugkühltürme und Nassabscheider)“. Bereits am 24. Juni 2014 waren Vertreter des BIV zu einem Gespräch in dieser Angelegenheit im BMU. Dort und in einer schriftlichen Stellungnahme setzte sich der BIV für eine sinnvolle Sachkunderegelung ein.

Der BIV (www.biv-kaelte.de) machte deutlich, dass man es hinsichtlich des Passus der „wiederkehrenden Prüfungen“ entgegen der Formulierung im Eckpunktepapier für sinnvoll erachte, nicht auf den „Sachverständigen“, sondern auf den „Sachkundigen“ bzw. auf die „Sach- und Fachkunde“ sowie auf diesbezügliche Qualifizierungsmaßnahmen abzustellen.

Diese Verfahrensweise hat sich auch in anderen, vergleichbaren Bereichen bewährt. Basierend auf bestimmten Eingangsvoraussetzungen wird durch eine zusätzliche Qualifikation/Schulung die notwendige Sachkunde für die Ausübung einer bestimmten Prüfungs-, Wartungs- und Inspektionstätigkeit geschaffen. Gerade beim Kälteanlagenbauer(-meister) gehören diese Tätigkeiten, die Fertigung von Inspektionsberichten sowie die Überwachung von Betreiberpflichten und deren Dokumentation mittlerweile zum Alltag. Da der Kälteanlagenbauer somit ohnehin vertraglich vereinbarte wie auch gesetzlich vorgeschriebene Inspektions- und Wartungsarbeiten an Verdunstungskühlanlagen bzw. deren Peripherieanlagen vornimmt, daher mit den Anlagen vertraut und regelmäßig vor Ort ist und in entsprechendem Kontakt zu den Kunden/Betreibern steht, liegt es nahe, ihm hier über den Verordnungsweg auch die Möglichkeit zu eröffnen, die wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen an Verdunstungskühlanlagen auszuführen.

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