Luft ist ein „Lebensmittel“
Wir alle benötigen Luft zum Leben – insofern ist Luft auch im wörtlichen Sinne ein „Lebensmittel“. Aber warum behandeln wir sie nicht dementsprechend – zumindest in Innenräumen? „Würden Sie einem Arzt vertrauen, der Gesundheit als ‚nice to have‘ betrachtet?“, diese Frage stellte Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel in einer gemeinsamen Keynote mit FGK-Geschäftsführer Frank Ernst bei der Eröffnung des 16. FGK Klima-Tages im September letzten Jahres. „Innenraumqualität ist kein Luxus und darf nicht länger als ‚Option‘ behandelt werden – sie ist ein ‚must have‘“, so Kriegel weiter. Während die Raumlufttechnik in Produktionsprozessen selbstverständlich ist, wird sie in anderen Bereichen noch immer allzu oft vernachlässigt.
Quellen der Schadstoffbelastung wie Reinigungsmittel, Schimmel, Feinstaub oder Menschen- und Tierschuppen können erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben – von Atemwegsschäden über Entzündungen bis hin zu neurologischen Erkrankungen. An dieser Stelle muss man sich ebenfalls im wörtlichen Sinne fragen, was uns gesunde Raumluft für Menschen „wert“ ist. Während optimale Klimabedingungen für Produkte (z. B. Käse oder Wein) selbstverständlich sind, scheint dies für uns selbst nicht so wichtig zu sein.
Bei Investitionsentscheidungen werden häufig nur die direkten Kosten betrachtet. Bei einer vollständigen Betrachtung muss man jedoch auch die Kosten berücksichtigen, die z. B. durch krankheitsbedingte Ausfälle entstehen. Gesunde Raumluft reduziert nämlich das Risiko von Atemwegserkrankungen und steigert zudem die Leistungsfähigkeit. Mit Berechnungstools des FGK unter www.lebensmittel-luft.info lassen sich die Kosten für eine RLT-Anlage und für potenziell vermeidbare Ausfälle durch Krankheit vergleichen. Eine Beispielrechnung im Finanz- und Versicherungssektor, also bei einer Berufsgruppe, die im Wesentlichen an Büroarbeitsplätzen tätig ist, zeigt: Die Einsparungen durch weniger Atemwegserkrankungen wegen unzureichender Luftqualität übersteigen die Kosten moderner RLT-Anlagen deutlich.
Auch regulatorisch gewinnt das Thema an Bedeutung. Die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) berücksichtigt die Raumklimaqualität als bedeutendes Kriterium neben der Energieeffizienz und fordert künftig die Überwachung der Raumluftqualität in neuen oder umfassend renovierten Nichtwohngebäuden. Damit wird ein wichtiger Meilenstein gesetzt, damit für Luft hoffentlich bald ähnliche Qualitätsstandards gelten wie z. B. bei Trinkwasser.
Ihr KKA-Chefredakteur
Matthias Schmitt
