BTGA

Qualifizierung für die Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (www.BTGA.de) wird auch 2026 in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V. seine erfolgreiche Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortsetzen.

Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.
Bild: BTGA

Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.
Bild: BTGA
Insgesamt vier Veranstaltungen sind geplant:

Berlin 11. bis 12. März 2026

online 17. bis 18. Juni 2026

Frankfurt am Main 23. bis 24. September 2026

online 02. bis 03. Dezember 2026

Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Inhouse-Seminare durchzuführen. Die als Bestandteil des Seminars ausgehändigten Arbeitshilfen haben einen Marktwert von über 450,- €. Weitere Informationen und das Anmeldeformular für die Seminare finden Sie unter www.btga.de > Seminare+Termine > Seminarreihen > Energetische Inspektion von Klimaanlagen.

Die erfolgreiche Teilnahme wird bei Nachweis der entsprechenden beruflichen Vorbildung durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. bescheinigt. Stimmen die Seminarteilnehmer zu, werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet-Seite des BTGA und des FGK veröffentlicht. Der Inhalt des Seminars ist auf die in § 77 GEG genannten Fachleute ausgerichtet. Das sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen „Versorgungstechnik“ oder „Technische Gebäudeausrüstung“, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen verfügen.

Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist bei anderen Fachrichtungen gefordert, beispielsweise für den Maschinenbau, für die Elektrotechnik, die Verfahrenstechnik und für das Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung. Eine Energetische Inspektion kann ebenfalls von einem Meister oder einem staatlich anerkannten bzw. geprüften Techniker der einschlägigen Fachrichtungen durchgeführt werden.

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