BIV / ZVEH

Aktualisierte Verbände­vereinbarung mit dem Elektrohandwerk

Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH, www.zveh.de) haben ihre bestehende Verbändevereinbarung aus dem Jahre 2011 ergänzt und erneuert. Dabei wurden die bisherigen Regelungen beibehalten, die u.a. regelten,

welche Teiltätigkeiten der jeweiligen Gewerke zur Eintragung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO führen können,

dass ein Sachkundenachweis zur Darlegung der erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Fertigkeiten des Antragstellers vorgelegt werden muss, dessen Inhalte im Einzelnen formuliert sind

die Anerkennung von Sachkundenachweisen der Kategorie II gem. Chemikalienklimaschutzverordnung.

Neu geregelt wurden die Voraussetzungen zur Teilnahme am sog. „TREI-Verfahren“ (Technische Regeln Elektro-Installation). Der ZVEH erkennt die Absolvierung des 40-stündigen Lehrgangs „Elektrotechnik für das Kälteanlagenbauerhandwerk“ und die damit geschaffene Grundlage für die Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7a HwO als Zugangsvoraussetzung an, um an dem 80-stündigen TREI-Lehrgang teilzunehmen, welcher die Möglichkeit schafft, die Prüfung „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ abzulegen. Dies wiederum qualifiziert zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers bzw. Versorgers. Weitere Informationen zum TREI-Verfahren finden Sie hier t1p.de/KKA2-23ZVEH.

Die Vereinbarung wird offiziell zwar erst im Juni unterschrieben, darf aber in beiderseitigem Einvernehmen bereits jetzt gelebt werden.

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Ausgabe 2012-01 BIV/ZVEH

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