Verbände

Innenraumluftqualität beim Gebäudetyp E: Verbände fordern klare Standards

Die Verbände BDH, FGK, ZVSHK, VfW, ZIV, DEN und ZDS fordern, bei der weiteren Ausgestaltung des Gebäudetyps E klare und verlässliche Standards für die Innenraumluftqualität zu verankern. Ziel des neuen Gebäudetyps ist es, Planen und Bauen zu vereinfachen und damit den Wohnungsbau zu beschleunigen. Aus Sicht der Verbände darf diese Vereinfachung jedoch nicht mit einer Absenkung funktionaler, gesundheitlicher und energetischer Mindeststandards einhergehen.

Der Gebäudetyp E soll als innovativer Ansatz neue Wege im Wohnungsbau ermöglichen. In der bisherigen öffentlichen Diskussion liegt der Schwerpunkt jedoch stark auf dem Aspekt der Vereinfachung, teilweise verbunden mit dem Verzicht auf technische Anforderungen. Die beteiligten Verbände warnen davor, dass eine solche Interpretation zu Fehlentwicklungen führen könnte.

Unabhängig vom gewählten Baustandard müssen Gebäude dauerhaft gebrauchstauglich, gesundheitlich unbedenklich und energetisch effizient sein. Moderne Neubauten und sanierte Gebäude zeichnen sich durch eine hohe Luftdichtheit der Gebäudehülle aus. Dadurch wird der natürliche Luftaustausch zunehmend reduziert, während gleichzeitig die Anforderungen an eine zuverlässige Abfuhr von Feuchte, CO₂ und Schadstoffen steigen.

Kontrollierte Wohnungslüftungssysteme können einen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel sicherstellen, Feuchte- und Schimmelrisiken reduzieren und gleichzeitig Energieverluste deutlich senken. Insbesondere Systeme mit Wärmerückgewinnung leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Aus Sicht der Verbände zeigt sich deutlich, dass der präventive Einsatz geeigneter Lüftungstechnik nicht nur bauphysikalisch und gesundheitlich sinnvoll ist, sondern auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive einen effizienten Mitteleinsatz darstellt. Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände die Bundesregierung auf, bei der weiteren Ausgestaltung des Gebäudetyps E zentrale Grundsätze zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere eine klare Abgrenzung zwischen Vereinfachung und dem Verzicht auf notwendige technische Systeme, das Vermeiden einer Absenkung von Gesundheits- und Effizienzstandards sowie die Berücksichtigung effizienter Gebäudetechnik wie kontrollierter Wohnungslüftung beim Erreichen dieser Standards.

Zudem müsse die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Innenraumluftqualität aus der EPBD in den weiteren Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess einbezogen werden. Innenraumluftqualität sollte dabei, als funktionales Ziel verankert werden, ohne zusätzliche bürokratische Detailnormierungen zu schaffen.

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