Immer im Einklang mit der Norm
Änderungen in DIN EN 131-1/2 und DIN EN ISO 14122Die Günzburger Steigtechnik GmbH informiert rund um die Normenänderungen bezüglich DIN EN 131-1/2 und DIN EN ISO 14122 mit einer übersichtlichen Darstellung im Steigtechnik-Ratgeber 2017 sowie einem Normen-Service.
Und darum geht’s: Ab dem 1. November 2017 dürfen Hersteller, wie die Günzburger Steigtechnik, Leitern nur noch nach der überarbeiteten Leiter-Norm DIN EN 131-1 ausliefern. Wichtigste Änderung: Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über 3 m müssen dann eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise. Betroffen sind auch aufgesetzte Schiebeteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern. Sind die Schiebeteile länger als 3 m, dürfen sie gemäß der neuen DIN EN 131-1 nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie die neuen Anforderungen der größeren Standbreite für Anlegeleitern erfüllen.
Eine weitere Neuerung für 2017 ist die DIN EN 131-2 mit unterschiedlichen Prüfgrundlagen für Leitern für den gewerblichen und den nicht gewerblichen Gebrauch. Die Günzburger Steigtechnik GmbH hat bereits mit den neuen Prüfungen begonnen und zeigt auch in ihren Seminaren http://www.steigtechnik.de/termine-news/alle-termine/ auf, was künftig in Abhängigkeit von der jeweiligen Leiterklasse aufgrund neuer Normprüfungen durch den Hersteller zu beachten ist.
Auch für Laufstege, Rampen, Treppen, Treppenleitern, Geländer und Steigleitern an maschinellen Anlagen ergeben sich 2017 Normenänderungen, da die neue DIN EN ISO 14122 seit dem 1. Januar 2017 schärfere Sicherheitsbestimmungen für ortsfeste Zugänge an maschinellen Anlagen fordert.
Über den Normen-Service will das Unternehmen Händler und Kunden auch in Zukunft stets aktuell informieren, und zwar nicht nur über die Normenänderungen an sich, sondern auch über die Aussagen, Kommentare und Handlungsempfehlungen der DGUV.