Mitgliederversammlung des VDKF in Wiesbaden 2025
Familientreffen im „Nizza des Nordens“
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF) lud seine Mitglieder am 4. April nach Wiesbaden – das „Nizza des Nordens“, wie sich die hessische Landeshauptstadt gerne bezeichnet – zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Wie in den vergangenen Jahren auch, begann der Veranstaltungsreigen bereits am Vortag um 14:00 Uhr mit einer Fachtagung und einem abendlichen Get-Together. Eine Besichtigung der Sektkellerei Henkell Freixenet am Samstag, den 5. April, rundete das gelungene Familientreffen ab.
Fachtagung am 3. April
Die fachliche Veranstaltung am Tag vor der eigentlichen Mitgliederversammlung gibt es schon seit einigen Jahren. Neu war in diesem Jahr jedoch, dass es sich um ein gemeinsames Angebot für Mitglieder des VDKF und der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK) handelte, da die Mitgliederversammlung der LIK am Vormittag ebenfalls im Dorint Pallas in Wiesbaden stattfand. Zudem war die Tagung in diesem Jahr für alle Teilnehmer kostenlos.
Auf alle Beiträge gleichermaßen detailliert einzugehen, würde den Rahmen dieses Berichts sprengen. Es werden daher die wichtigsten Punkte aus den Vorträgen angesprochen und Schwerpunkte gesetzt.
Peter Hanisch und Dr. Jens Martin König vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat berichteten, wie sie mit der Branche „Gemeinsam gegen den illegalen Handel mit F-Gasen“ vorgehen. Das Bundesland Hessen sieht sich bei diesem Thema als Vorreiter, denn der illegale Handel mit Kältemitteln genieße viel zu wenig Aufmerksamkeit. Bereits 2019 hat Hessen daher in Zusammenarbeit mit „Coolektiv“ eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht, die 2021 im Chemikaliengesetz (§12 i, j) ihren Niederschlag fand – leider etwas umständlicher und bürokratischer, als ursprünglich eingebracht. 2022 initiierte Hessen ein bundesweit koordiniertes Projekt zur Durchsetzung der neuen Regeln und gründete ein „Kompetenzteam Klimagase“ im Regierungspräsidium Darmstadt. Seit 2023 gibt es in Hessen auch eine enge Zusammenarbeit mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität und 2025 startete eine Projektgruppe mit der Polizei. Die Referenten zeigten jedoch auch, dass die gesetzlichen Regelungen im Chemikalienrecht nach wie vor deutlich komplizierter sind als bei anderen Straftatbeständen. Ferner gibt es keinen Geschädigten, der sich melden oder Anzeige erstatten könnte. Daher riefen Peter Hanisch und Dr. Jens Martin König zum Ende ihres Vortrages dazu auf, das F-Gase-Strafrecht gemeinsam einfacher, gerechter und nachvollziehbarer zu gestalten.
Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien LIK und VDKF, gab anschließend ein „Update F-Gase-Verordnung und PFAS-Verbot“. Da sich dieser Vortrag inhaltlich in weiten Teilen mit seinem Vortrag beim DKV-IZW Kolloquium „Herausforderungen und Lösungen für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik“ am 25.2.2025 in Darmstadt deckte, verweisen wir an dieser Stelle auf unseren ausführlichen Bericht unter www.t1p.de/KKA3-25DKV-IZW. Seine Ausführungen zur Zertifizierung sparte Brauneis jedoch aus, da im Anschluss Roswitha Böhrer von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in ihrem Vortrag „Zertifizierungen für den Umgang mit Kältemitteln – Status quo und Ausblick“ ausführlich darauf einging.
Die Durchführungsverordnung 2024/2215 „Zertifizierung“ wurde im September 2024 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die darin beschriebenen Zertifizierungen sind für alle Personen obligatorisch, die stationäre Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen und Kälteanlagen in gekühlten Fahrzeugen installieren und reparieren sowie Dichtheitskontrollen oder Außerbetriebnahmen vornehmen. Bestehende Zertifikate, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ausgestellt wurden, behalten erst einmal ihre Gültigkeit (Übergangsphase). Neu ist allerdings, dass nun Auffrischungskurse notwendig sind und auch Personen, die mit natürlichen Kältemitteln arbeiten, künftig eine Zertifizierung benötigen.
Folgende Zertifikate sind vorgesehen:
Zertifikat A1: für alle Arbeiten an Anlagen mit F-Gasen und Kohlenwasserstoffen.
Zertifikat A2: wie A1, jedoch nur bis 3 kg Füllmenge Kältemittel, bzw. 6 kg bei hermetisch geschlossenen Anlagen.
Zertifikat B: für CO2-Anlagen
Zertifikat C: für Ammoniakanlagen
Zertifikat D: Rückgewinnung von F-Gasen an Anlagen bis 3 kg Füllmenge Kältemittel, bzw. 6 kg bei hermetisch dichten Anlagen
Zertifikat E: nur für Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf
Bei den Betriebszertifizierungen bleibt für juristische Personen im Großen und Ganzen alles beim Alten, sie müssen aber voraussichtlich neu beantragt werden – die Fristen sind jedoch noch unklar. Neu ist hier, dass Einzelunternehmen nicht als juristische Personen gesehen werden. Sie benötigen künftig keine Unternehmenszertifizierung und können auch keine mehr beantragen. Da sich derzeit die ChemKlimaschutzV, in der unter anderem die Personen- und Firmenzertifizierungen für den Umgang mit Kältemitteln bei der nationalen Umsetzung genauer beschrieben werden, noch in der Überarbeitung befindet, sind die Details ebenfalls noch unklar.
Inhaber von Zertifikaten der Kategorie I und II nach DVO (EU) 2015/2067 dürfen diese Zertifikate nur dann weiterverwenden, wenn sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten auf das Niveau der Kenntnisse und Fertigkeiten bringen, die für die Zertifikate A1 bzw. A2 gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung gefordert sind. Die inhaltliche Differenz zwischen Kategorie I (DVO 2015/2067) und Zertifikat A1 (DVO 2024/2215) muss bei Neuzertifizierungen geschlossen werden – z. B. Kenntnisse im Umgang mit brennbaren Kältemitteln. Für Personen, die bereits eine Schulung zu brennbaren Kältemitteln besucht haben, will die Bundesfachschule kurze Online-Kurse für die Auffrischung anbieten. Für die praktische Umsetzung sind jedoch noch intensive Abstimmungsgespräche mit den anderen Fachschulen und Innungen erforderlich.
Die Übergangsfristen für die Zertifikate B (R744) und C (R717) sind noch nicht bekannt. Da es sich um eine Neuzertifizierung handelt, muss diese üblicherweise mit einer Prüfung abschließen. Was ist jedoch mit Personen, die schon lange mit diesen Kältemitteln arbeiten? Hierzu wurden bereits Vorschläge für ein unkompliziertes Zertifizierungsverfahren unterbreitet – eine Antwort steht noch aus.
Roswitha Böhrer wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Zertifizierung, die gemäß Umweltrecht gefordert wird, nicht den anerkannten, hoch qualifizierten Bildungsabschluss des Mechatronikers für Kältetechnik, des Kälteanlagenbauermeisters oder Kälte-Klima-Systemtechnikers ersetzt. „Sie befähigt insbesondere nicht zu einer selbständigen Ausübung der genannten Tätigkeiten und ist somit keine Grundlage für eine Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Kälteanlagenbauer-Handwerk!“
Danach gab Karl-Heinz Thielmann, Präsident des VDKF und Geschäftsführer der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e. V. (ÜWG), einen kurzen Überblick über die „Anforderungen bei der Verlegung unterirdischer Rohrleitungen mit Kältemittel und Sole“ nach der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), bevor schließlich Klaus Michael Fischer, TÜV Technische Überwachung Hessen, zum Thema „Unternehmen und Betreiber im Umfeld von Cyber Security“ referierte. Cyber Security betrifft längst nicht mehr nur PCs oder EDV-Technik allgemein. Je mehr Anlagenkomponenten zum Messen, Steuern, Regeln miteinander und nach außen vernetzt sind, umso mehr können sie auch manipuliert werden. So können z. B. veränderte Sollwerteinstellungen von Reglern erhebliche Schäden anrichten. Die Verantwortung dabei liegt nicht nur beim Betreiber, sondern auch beim Errichter und Betreuer der Anlagen. Fischer gab dazu einen Überblick über die relevanten Regelungen und stellte einige anschauliche Beispiele aus der Praxis vor.
Der erste Tag klang mit einem abendlichen Get-Together im Restaurant „Das Wohnzimmer“ aus – man könnte sagen, die Branche traf sich im Wohnzimmer.
Mitgliederversammlung am 4. April
Der Freitag stand ganz im Zeichen der Mitgliederversammlung des VDKF. Zunächst begrüßten VDKF-Präsident Karl-Heinz Thielmann und der neue Geschäftsführer Marcel Rehder die mehr als 130 angereisten Mitglieder und Gäste. Thielmann merkte an, dass die Gründung des VDKF am 19. Mai 1962 ebenfalls in Wiesbaden stattfand – damals stand das „F“ übrigens noch für „Fachleute“.
Anschließend überbrachten Kristine Exner (Leiterin der Abteilung Kreislaufwirtschaft, Immissions- und Strahlenschutz im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat) und Sebastian Schnatz (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – Grundsatzfragen der Chemikaliensicherheit, Chemikalienrecht), Grußworte. Ohne die Kälte-Klima-Branche sei die Anpassung an den Klimawandel nicht möglich, hob Schnatz hervor. Das Ministerium sei sich bewusst, dass der Branche durch die Kältemittelumstellung viel abverlangt werde, aber gerade deshalb seien ein enger Austausch und der Input aus der Branche immens wichtig.
Aus terminlichen Gründen konnte die Bürgermeisterin der Stadt Wiesbaden Christiane Hinninger ihr Grußwort erst am Nachmittag überbringen.
Neben Jahresrechnung, Wahl der Kassenprüfer, Haushaltsplanung 2026 usw. prägten bei den üblichen Formalitäten – in diesem Jahr standen keine Wahlen an – vor allem die Berichte von Präsidium und Verwaltungsrat sowie der Bericht der Geschäftsführung zur Arbeit des Verbandes den ersten Teil der Versammlung am Vormittag: ISH, Umfragen, „VDKF Direkt“, „Politikum“, LEC 2024, Kennzeichnungsetiketten, Update F-Gas-Flyer, „VDKF-Benefit-Club“, „Dokumentenservice“, Marketingunterstützung „eCoach“ usw., um nur einige der vielfältigen Aktivitäten des Verbandes zu nennen.
Mit der „VDKF Akademie“ wurde eine Dachmarke eingeführt, unter der der VDKF verschiedene Informationsangebote wie die „VDKF umEINS“-Online-Seminare, die ERFA-Gruppen, Präsenzseminare, „VDKF-LEC“-Seminare, den Branchen- und Betriebsvergleich sowie die neu hinzugekommene „Digitale Sprechstunde“ und die „VDKF Zukunftswerkstatt“ zusammenführt. Aus letzterer soll nach drei definierten Anfangsterminen ebenfalls eine ERFA-Gruppe entstehen, die der Nachwuchssicherung dienen soll. Sie soll den Erfahrungsaustausch von Jungunternehmern und Meistern stärken, die noch am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen.
Auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – namentlich Christoph Brauneis – wurde sehr gelobt. Im vergangenen Jahr hat der VDKF insgesamt 19 Pressemeldungen versandt, die in zahlreichen Fachmedien veröffentlicht wurden. Zudem konnten rund 30 exklusive Fachartikel in diversen Medien platziert werden. Ferner pflegt Brauneis auf politischer Ebene einen umfangreichen Verteiler, um der Branche weithin Gehör zu verschaffen.
Am Nachmittag standen zunächst die Ehrungen an, bei denen nicht nur langjährige Mitglieder geehrt wurden. Eine ganz besondere Ehrung wurde Marie-Theres Pütz-Böckem, der Chefredakteurin der VDKF-Information, zuteil: Sie erhielt die Josef-Biber-Verdienstnadel für ihre langjährige verdienstvolle Tätigkeit für den VDKF. Pütz-Böckem ist seit den 90er Jahren für den Verband tätig und seit 2014 Chefredakteurin der Verbandszeitschrift, die inzwischen bei einer Auflage von 5000 Stück liegt. In 35 Jahren hat sie 206 Ausgaben plus Sonderausgaben veröffentlicht. Norbert Hengstermann, der seit 2012 mit Marie-Theres Pütz-Böckem als Geschäftsführer des VDKF zusammengearbeitet hat und seit seiner Verabschiedung erster Träger der Josef-Biber-Verdienstnadel ist, ließ es sich nicht nehmen, die Ehrung selbst vorzunehmen
Zum Abschluss der Mitgliederversammlung teilte zunächst Jörg Saar, Danfoss GmbH, einige Gedanken zur Digitalisierung: „Muss das wirklich sein, diese Digitalisierung in der Kältetechnik?“. Anschließend berichtete Arno Schmitt von der Daikin Airconditioning Germany GmbH zu Einsatzmöglichkeiten des Kältemittels CO2: „CO2-Technologie – Einfach-Sicher-Zuverlässig“. Der Freitag endete im Dorint-Hotel mit dem traditionellen VDKF-Festabend.
Das umfangreiche Rahmenprogramm schloss am Samstag mit einer Besichtigung der Sektkellerei Henkell Freixenet ab. An der geführten Tour konnten nun auch all jene teilnehmen, die an den Tagen zuvor im Fachprogramm oder der Mitgliederversammlung eingebunden waren.
Fazit und „Save the date“
Fachprogramm, Mitgliederversammlung und Rahmenprogramm ergaben eine rundum harmonische und gelungene Veranstaltung, an der man gerne teilnimmt. Man traf sich in der „VDKF-Kältefamilie“, konnte sich austauschen und interessante Fachinformationen mitnehmen. Die nächste VDKF-Mitgliederversammlung findet am 17. April 2026 in Münster statt!