Neues aus der EU-Richtlinien-Küche
Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie, „Empowering Consumers for the Green Transition“) bringt ab dem 27. September 2026 deutlich strengere Anforderungen für Unternehmen mit sich, die gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteilen werben. Ziel der Richtlinie ist es, sogenanntes Greenwashing zu verhindern und sicherzustellen, dass Umweltversprechen nachvollziehbar, überprüfbar und transparent sind. Besonders aufpassen sollten auch Unternehmen aus der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche, wenn sie mit Begriffen wie „energieeffizient“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „PFAS-frei“ bei Verbrauchern werben.
Künftig dürfen solche Aussagen nur noch verwendet werden, wenn sie konkret belegt und technisch nachvollziehbar sind. Pauschale Werbeaussagen sind rechtlich riskant. Unternehmen müssen nämlich nachweisen können, auf welchen Messverfahren, Normen oder Berechnungen ihre Aussagen beruhen. Das betrifft insbesondere Angaben zu Energieeinsparungen, Klimafreundlichkeit oder CO₂-Reduktion. Auch Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ sind nur zulässig, wenn dafür öffentlich zugängliche und von unabhängigen Stellen geprüfte Nachweise vorliegen.
Problematisch kann künftig auch der Begriff „natürliches Kältemittel“ sein, da Propan, CO₂ oder Ammoniak zwar natürlichen Stoffen entsprechen, die in den Anlagen verwendeten Gase aber industriell hergestellt werden. Ferner ist ein niedriges Treibhauspotenzial allein nicht automatisch als Nachweis für Umweltfreundlichkeit zu sehen. Entscheidend ist die Gesamtbilanz der Anlage über ihre gesamte Lebensdauer, einschließlich Energieverbrauch und indirekter Emissionen. Unternehmen müssen deshalb technische Vorteile künftig differenziert und mit belastbaren Daten wie TEWI-Werten belegen.
Die neuen Anforderungen gelten für sämtliche Kommunikationskanäle, darunter Webseiten, Produktunterlagen, Anzeigen, Messeauftritte und sogar ältere Dokumente, für die es keinen Bestandsschutz gibt. Auch selbst entwickelte Umweltlabels oder Nachhaltigkeitssiegel können problematisch sein, wenn sie nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen.
Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen, hohe Bußgelder und in schweren Fällen Sanktionen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Andererseits bietet eine Kundenkommunikation entsprechend der Richtlinie Unternehmen die Chance, sich mit transparent belegten technischen Vorteilen glaubwürdig im Wettbewerb zu positionieren.
Ihr KKA-Chefredakteur
Matthias Schmitt
