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Maßnahmen gegen den illegalen Kältemittelhandel gefordert

Der illegale Handel mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in Europa boomt. F-Gase kommen in vielen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz. Genaue Zahlen sind nicht bekannt; jedoch gehen die führenden Organisationen der Kälte- und Klimabranche, BIV und VDKF, davon aus, dass die illegale Menge eine ähnliche Größenordnung haben dürfte wie die der legal gehandelten F-Gase.


Bild: BIV / VDKF

Bild: BIV / VDKF
Um den Kampf gegen den illegalen Kältemittelhandel zu forcieren, haben sich der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de) und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF, www.vdkf.de) – mit fachlicher Unterstützung der Experten der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS, www.bfs-kaelte-klima.de) – in einer gemeinsamen Stellungnahme zum geplanten deutschen Chemikaliengesetz (ChemG) geäußert. Im ChemG werden Kältemittel im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen F-Gase-Verordnung geregelt; vorrangig geht es um die Verhinderung von illegalem Handel und die Kontrolle der Lieferketten. Durch die Novellierung der F-Gase-Verordnung im März 2024 ist eine Überarbeitung des ChemG erforderlich. Das Bundeskabinett hat die Novelle des ChemG bereits auf den Weg gebracht; diese wird jetzt im Dezember im Bundesrat behandelt – BIV und VDKF haben sich mit ihren Forderungen daher an die Umwelt- und Wirtschaftsminister sowie die Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt.

Die Kernaussagen der gemeinsamen Stellungnahme lauten:

  • Anpassung des deutschen Strafrechts an die europäische Umweltstrafrichtlinie: Die Richtlinie sieht u. a. eine Erhöhung des Strafmaßes von zwei auf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe für den illegalen Handel mit Kältemitteln vor – in schweren Fällen sogar auf zehn Jahre. Die komplizierten Rechtskonstrukte, die hierzulande derzeit gerade einmal ein Strafmaß von max. zwei Jahren androhen, sind unverständlich und haben keinerlei abschreckende Wirkung. Sie sollten daher angepasst und das Strafmaß sollte angehoben werden.
  • Erwerb illegaler Ware verbieten: In der Neufassung des ChemG ist die Streichung eines Paragrafen geplant, wodurch das bisherige Verbot, illegal in Verkehr gebrachte Erzeugnisse und Einrichtungen zu erwerben, entfallen würde. BIV, VDKF und BFS wenden sich gegen diese Streichung, da es für Behörden ansonsten oft nicht mehr möglich wäre, Verfahren bei Erwerb illegaler Ware einzuleiten.
  • Quoten-Nachweispflicht beibehalten: Entlang der gesamten Kältemittel-Lieferkette müssen alle Akteure stets nachweisen können, dass sie legal gehandelte F-Gase im Rahmen der gesetzlich erlaubten Quote einsetzen. Durch eine geplante Änderung im ChemG würde die Nachweispflicht für Endkunden entfallen. Gerade Endkunden wird jedoch immer wieder illegale Ware angeboten. Durch die Änderung würde den Vollzugsbehörden die Möglichkeit genommen, bei Endkunden eine unmittelbare Beschlagnahmung durchzuführen.
  • Keine Legalisierung beschlagnahmter Kältemittel: Ein neu geschaffener Paragraf im ChemG würde es erlauben, dass illegal gehandelte F-Gase, die von Behörden beschlagnahmt wurden, von den Behörden weiterverkauft werden können. Dies wäre eine aus Sicht von BIV, VDKF und BFS absurde und rechtswidrige Legalisierung illegaler Ware.

Stellungnahme zum Chemikaliengesetz

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